Fragestellerinnen und Fragesteller: Antonia-Luise Ivankovic, Theresa Jakob, Steffen Leipnitz, Susanne Morgenstern, Maureen Schwalke, Nora Stärz, Marinus Stehmeier, Ronald Wilken
Im Zusammenhang mit der Vergabeentscheidung bezüglich der Räumlichkeiten in der Merkenstraße 24 im Rahmen des Interessenbekundungsverfahren (IBV) im Bezirk Hamburg-Mitte ergeben sich eine Reihe von Fragen hinsichtlich der ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens, der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sowie möglicher politischer Einflussnahmen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Vergabeverfahren und IBV-Umsetzung
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Warum wurden die Räumlichkeiten neu vergeben, obwohl die Nutzung durch den öffentlichen Träger noch auf unbestimmte Zeit notwendig war?
- Warum wurde kein neues IBV ausgeschrieben?
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Wurden die rechtlichen Vorgaben für IBV in Hamburg eingehalten?
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Welche fachliche Einschätzung lag der Jugendamtsverwaltung vor, als ursprünglich ein neues IBV angekündigt wurde?
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Hat die Verwaltung vor dem politischen Beschluss auf eine mögliche Benachteiligung anderer freier Träger hingewiesen?
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Wie viele und welche Träger der ursprünglichen IBV wurden bei der Neuvergabe übergangen, und wie wird diese Benachteiligung begründet?
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Wurde die Politik vor der Vergabe auf mögliche Mehrkosten für den öffentlichen Träger hingewiesen?
- Wurde das Zuwendungsrecht eingehalten?
2. Auswahl des neuen Trägers und Konzeptprüfung
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Warum wurde ein Träger beauftragt, der das IBV-Konzept nicht erfüllt?
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Lag dem Jugendhilfeausschuss (JHA) ein Konzept des neuen Trägers für die Merkenstraße vor? Falls nicht – warum nicht?
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Warum wurde die Entscheidung noch vor der Neubesetzung des JHA unter Berufung auf Eilbedürftigkeit getroffen, obwohl Beratungsbedarf bestand?
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Wurde die Beschlussfassung ordnungsgemäß einberufen?
3. Nutzung der Räumlichkeiten und Finanzierungsfragen
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Stimmt es, dass der neu ausgewählte Träger wegen Schimmelbefalls dringend neue Räume benötigte? Werden die alten Räume weiterhin genutzt?
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Hat der ausgewählte Träger zukünftig zwei Standorte?
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Wie passt das zur Tatsache, dass die Rahmenzuweisung nicht einmal zur Bestandssicherung reicht?
4. Befangenheit und Interessenverflechtungen im JHA
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Stimmt es, dass der damalige Vorsitzende des JHA früher Vorstandsmitglied des nun bevorzugten Trägers war und dies nicht offengelegt hat?
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Hat er aktiv an der Beschlussfassung zugunsten dieses Trägers mitgewirkt?
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Stimmt es, dass die neue JHA-Vorsitzende einen stimmberechtigten Platz der freien Träger erhielt und für die SPD kandidiert hat?
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Hat sich die Vorsitzende des bevorzugten Trägers geweigert, sich für befangen zu erklären, und nur unter Protest nicht abgestimmt?
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Hat sie sich im JHA aktiv für ihren eigenen Träger eingesetzt?
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Wie viele stimmberechtigte Mitglieder des JHA sind mit dem bevorzugten Träger verbunden und damit befangen?
6. Gesetzliche Vorgaben und rechtliche Beratung
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Ist es korrekt, dass laut Gesetz im JHA keine Parteipolitik oder Trägerinteressen vertreten werden dürfen, sondern ausschließlich das Kindeswohl im Fokus stehen soll?
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Wird dieser Anspruch nach § 1 SGB VIII im JHA Hamburg-Mitte aktuell erfüllt?
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Ist das bezirkliche Rechtsamt zuständig für die rechtliche Beratung des JHA und deren Mitglieder?
- Kann ein Bezirksamtsleiter die Beratung durch das Rechtsamt unterbinden oder inhaltlich beeinflussen?