22-0892

Verfahrensvorschlag für die kommenden Sitzungen der Bezirksversammlung und ihrer Ausschüsse (Beratungsergebnis)

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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07.04.2020
Sachverhalt

 

Das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ist hochinfektiös und hat sich in kurzer Zeit weltweit verbreitet. Auch in Deutschland gibt es mittlerweile zahlreiche Fälle. Die Erkrankung COVID-19 verläuft in den meisten Fällen als grippaler Infekt und ist von einem Schnupfen oder einer echten Grippe (Influenza) klinisch nicht zu unterscheiden. Deshalb sind - neben den erlassenen Allgemeinverfügungen - präventive Maßnahmen zu ergreifen.

Sitzungen der Bezirksversammlung und ihrer Ausschüsse sind als Veranstaltungen der Bezirksämter von der Allgemeinverfügung ausgenommen. Trotzdem ist es auch hier wichtig, alles dafür zu tun, um eine Weiterverbreitung des Virus zu verhindern.

 

Grundsätzliche Empfehlung für das Stattfinden von Ausschusssitzungen

Die Sitzungen der Bezirksversammlung und aller Fach- und Regionalausschüsse werden bis auf weiteres ausgesetzt. Dies entspricht der Empfehlung, auf Menschenansammlungen zu verzichten und Kontakte zu minimieren.

Für eilbedürftige Angelegenheiten wird der Hauptausschuss am 23.04. und 05.05.2020 einberufen. Über weitere Tagungsrhythmen wird am 05.05.2020 beraten.

 

Bauangelegenheiten

Die vom Fachamt Bauprüfung angemeldeten Bauvorhaben werden kurzfristig in Allris ein- und damit den Mitgliedern des Bauausschusses zur Verfügung gestellt. Bei der Vorlage der Drucksachen werden strengere Maßstäbe in Bezug auf § 19 Absatz 1 Satz 1 und 2 BezVG angelegt. Die Bauausschuss-Präsentationen werden ebenfalls rechtzeitig bereitgestellt.

Die Bauausschuss-Mitglieder haben dann bis zum 22.04.2020 über das Funktionspostfach bezirksversammlung@hamburg-mitte.hamburg.de die Möglichkeit, Rückfragen beim Fachamt Bauprüfung zu stellen. Alle Antworten werden den Bauausschuss-Mitgliedern zur Verfügung gestellt.

Am 23.04.2020 wird der Hauptausschuss eine Entscheidung über die Vorlagen treffen. Die Beratung und Beschlussfassung findet nach einem entsprechenden Beschluss im nicht öffentlichen und vertraulichen Sitzungsteil statt.

 

Zuwendungsanträge

Zuwendungsanträge (Sondermittel-, Stadtteilkulturmittelanträge etc.) sollten, sofern sie sich auf Veranstaltungen beziehen, bis 30.04.2020 nicht beschieden werden. Die Handlungsempfehlung wäre das richtige Signal in der aktuellen Situation.

 

Politische Anträge

Eingehende Anträge werden stets auf die nächste Tagesordnung des Hauptausschusses gesetzt, sofern keine andere Information der antragstellenden Fraktion übermittelt wird.

 

Zulassen der Öffentlichkeit

Die Bezirksaufsicht hat festgestellt, dass die Öffentlichkeit bei Sitzungen auszuschließen ist. In § 14 Abs. 2 Satz BezVG heißt es: „Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, soweit […] überwiegende Belange des öffentlichen Wohls […] dies erfordern.“

Begründet wird dies mit der Infektionsgefahr, die von Versammlungen und Veranstaltungen, bei denen es zu einer Begegnung von Menschen kommt, ausgeht. Damit gehen auch Fragestunden einher, diese sind auszusetzen.

Die Sitzungsunterlagen und später auch die Beschlüsse und Inhalte werden im Internet veröffentlicht.

 

Beschlussfähigkeit mit reduzierter Mitgliederanzahl

§ 13 Abs. 2 BezVG regelt die Beschlussfähigkeit und zwar, dass mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend sein muss (Satz 1). Satz 2 enthält die Ausnahmeregelung, dass der Ausschuss so lange beschlussfähig ist, bis ein Mitglied die Beschlussunfähigkeit geltend macht.

In reduzierter Anwesenheit können somit sämtliche Beschlüsse gefasst werden, die nicht per Gesetz eine Mindestanzahl erfordern.

Die Beschlussfähigkeit muss nicht zwangsläufig in der Sitzung und vor jedem Tagesordnungspunkt beschlossen werden, da sie durch das Ausschussmitglied vor der jeweiligen Abstimmung angezweifelt werden muss.

 

Vereinbarung aller Fraktionen zur Beschlussfassung / Abbildung der Mehrheitsverhältnisse

Die SPD-Fraktion wird mit zwei stimmberechtigten Mitgliedern und ansonsten mit je einem stimmberechtigten Mitglied einer Fraktion im Hauptausschuss vertreten sein.

Die stellvertretenden Vorsitzenden des BV-Präsidiums können an den Sitzungen in beratender Funktion teilnehmen.