Verfahren zur Auswahl der Weihnachtsmärkte im Bezirk Hamburg-Mitte
„Zahlreiche Weihnachtsmärkte finden jedes Jahr im Bezirk Hamburg-Mitte statt. Zwei Entwicklungen der jüngeren Zeit geben nunmehr Anlass, die Verfahren zur Auswahl der privaten Weihnachtsmarktbetreibenden neu zu ordnen.
Der Gesetzgeber hat zum einen die sogenannten Dienstleistungskonzessionen dem formellen Vergaberecht unterworfen. Diese Gesetzesänderung des Jahres 2016 geht auf eine Richtlinie der Europäischen Union zurück.
Die konkurrierenden Weihnachtsmarktbetreibenden betrachten zum anderen die Auswahlentscheidungen des Bezirksamtes zunehmend mit kritischem Blick. Das Auswahl-verfahren für den Weihnachtsmarkt auf dem Gerhart-Hauptmann-Platz war sogar Gegenstand eines Klageverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Hamburg.
Das Bezirksamt hat daher gemeinsam mit der Finanzbehörde geprüft, welche Änderungen an der Auswahlpraxis wegen der genannten Entwicklungen geboten sind. Die Bezirksversammlung wird daher über zwei wichtige Änderungen an der bisherigen Auswahlpraxis informiert:
1. Die Übertragung des Rechts, den Weihnachtsmarkt auf dem Rathausmarkt, am Jungfernstieg und auf dem Gänsemarkt zu betreiben, stellt die Vergabe einer Dienstleistungskonzession dar. Sie unterfällt nach der Gesetzesänderung dem formellen Vergaberecht. Die Zuständigkeit für die Durchführung formeller Vergabeverfahren mit europaweiter Ausschreibung liegt verwaltungsintern bei der Finanzbehörde. Das Bezirksamt hat jedoch gegenüber der Finanzbehörde verdeutlicht, dass die Beteiligung von Mitgliedern der Bezirksversammlung ein hohes Niveau demokratischer Legitimation sicherstellt und die Akzeptanz der Auswahlentscheidung erhöht. Die Beschaffungsstelle der Finanzbehörde hat daraufhin signalisiert, auch weiterhin Vertreterinnen und Vertreter der Bezirksversammlung an der Auswahlentscheidung beteiligen zu wollen.
2. Die Zuständigkeit zur Durchführung des Auswahlverfahrens für die übrigen Weihnachtsmärkte verbleibt beim Bezirksamt / Fachamt Management des öffentlichen Raumes (Weihnachtsmärkte „Gerhard-Hauptmann-Platz“, „Bei der Petri-Kirche“, „Spitalerstraße“, „Lange Reihe“ und „Steindamm“). Die Auswahlkriterien werden jedoch so weit wie möglich an die Kriterien der Finanzbehörde angeglichen, um einen transparenten und diskriminierungsfreien Wettbewerb zu ermöglichen.
Die beiden Anpassungen reagieren auf die aktuellen Entwicklungen und ermöglichen, die Weihnachtsmarktvergabe auch künftig professionell und rechtssicher zu gestalten.
Um Kenntnisnahme anstelle der Bezirksversammlung wird gebeten.