Verfahren für die Benennung von Sachpreisrichter*innen durch die Bezirksversammlung (Antrag der GRÜNE-Fraktion)
Letzte Beratung: 23.01.2020 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 9.7
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte wirkt regelmäßig architektonischen, städtebaulichen und freiraumplanerischen Wettbewerbs-, Werkstatt- und Workshop-Verfahren mit und bringt hier die vielfältigen Interessen und Wünsche der Menschen vor Ort in die Entscheidungsfindung ein.
Im Regelfall ist die Bezirksversammlung hieran mit je drei stimmberechtigten und drei stellvertretenden Sachpreisrichter*innen beteiligt. Zu Beginn der aktuellen Legislaturperiode wurden die Besetzungen für jedes Verfahren in der Bezirksversammlung bzw. im Hauptausschuss beschlossen und in verschiedenen Konstellationen vorgenommen. Für die Zukunft soll hierfür eine feste Aufteilung vorgenommen werden, die das Kräfteverhältnis der Fraktionen abbildet. Auch die Mehrheitsverhältnisse zwischen Koalition und Opposition sollen sich in der Aufteilung widerspiegeln. Daher werden zukünftig die Fraktionen SPD, CDU und GRÜNE je ein stimmberechtigtes, die Fraktionen SPD, FDP und Linke je ein stellvertretendes Mitglied für Verfahren mit je drei stimmberechtigten und stellvertretenden Sachpreisrichter*innen benennen. Bei einer abweichenden Anzahl von zu entsendenden Mitgliedern wird die Bezirksversammlung oder der Hauptausschuss im Einzelfall entscheiden.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
1. Bei künftigen architektonischen, städtebaulichen und freiraumplanerischen Wettbewerbs-, Werkstatt- und Workshop-Verfahren mit je drei stimmberechtigten und drei stellvertretenden Mitgliedern benennen die Fraktionen SPD, CDU und GRÜNE je ein stimmberechtigtes Mitglied, die Fraktionen SPD, FDP und Linke je ein stellvertretendes Mitglied.
2. Bei Verfahren mit einer abweichenden Anzahl an zu entsendenden Mitgliedern entscheidet die Bezirksversammlung oder der Hauptausschuss im Einzelfall.
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