Verbot des Betriebs von Außenlautsprechern und Beschallung des Außenbereichs (Anfrage der AfD-Fraktion)
In ihrem Koalitionsvertrag hat die neue Koalition aus SPD, Grünen und FDP angekündigt, sich verstärkt für die Belange der Gastronomiebranche einzusetzen.
Am 3. Juli 2025 hat das Bezirksamt Hamburg-Mitte diverse Gewerbetreibende auf der Reeperbahn schriftlich darüber informiert, dass der Betrieb von Außenlautsprechern und die Beschallung des Außenbereichs grundsätzlich untersagt sind. Dieses Verbot gilt nicht nur dauerhaft, sondern insbesondere auch während Veranstaltungen. In diesem Zusammenhang kündigte das Bezirksamt gezielte Kontrollen der Gastronomiebetriebe an. In der Folge wurde eine Petition gestartet, die sich gegen das Verbot wendet.
Dies vorausgeschickt fragen wir das Bezirksamt:
1. Auf welcher konkreten rechtlichen Grundlage basiert das generelle Verbot des Betriebs von Außenlautsprechern und der Beschallung des Außenbereichs?
(Bitte um Beifügung des Rundschreibens und der Nennung der entsprechenden Gesetze, Verordnung oder Verwaltungsvorschriften auf denen dies fußt)
2. Da davon auszugehen ist, dass es keine neuen, sondern wiederkehrende Beschwerdelagen gibt, stellt sich die Frage, wieso das Verbot gerade jetzt durchgesetzt wird?
3. Gibt es aktuelle Beschwerden in Bezug auf die Beschallung des Außenbereichs und wenn ja, wie viele und auf welche Bereiche beziehen sich diese?
4. Wurde den Gastronomen eine Übergangsfrist eingeräumt und wenn ja, wie stellt sich diese dar? Wenn nein, wieso nicht?
5. Wurde die Gastronomie- und Clubszene in die Entscheidungsprozesse zur Einführung des Verbots einbezogen? Wenn ja, in welcher Form? Falls nein, wieso nicht?
6. Wie beurteilt das Bezirksamt die Vereinbarkeit von Lärmschutz mit dem Erhalt kultureller und wirtschaftlicher Vielfalt auf der Reeperbahn? Gibt es Ansätze für Ausnahmeregelungen? Falls nein, wieso nicht?
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