22-4091.1

Verbesserung der Straßenbeleuchtung für Fußgängerinnen und Fußgänger

Mitteilung öffentlich

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28.11.2023
Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel hat in seiner Sitzung am 26.09.2023 der nachfolgend aufgeführten Beiratsempfehlung 11/2023 vom 13.09.2023 Drs. 22-4091 einstimmig zugestimmt.

 

Im gesamten Stadtteil gibt es Straßen, die sehr schlecht oder überhaupt nicht beleuchtet sind. Insbesondere Seitenstraßen und Gehwege, die nicht mit dem Auto befahrbar sind, sind mit schlechter Straßenbeleuchtung ausgestattet. Aus Sicht des Beirats für Stadtteilentwicklung Wilhelmsburg stellt das eine Gefahr für die Bewohner*Innen, insbesondere im Winter (aufgrund des späten Sonnenaufgangs und früheren Sonnenuntergangs) für Kinder und junge Menschen dar.

 

Der Beirat für Stadtteilentwicklung Wilhelmsburg empfiehlt die Straßenbeleuchtung in folgenden Straßen auszubessern:

  • Heinrich-Gross-Straße
  • Unbenannter Gehweg (Vogelhüttendeich/Fährstraße/Industriestraße) in folgenden Bereichen

             zwischen Vogelhüttendeich auf Höhe der Kreuzung Vogelhüttendeich/Reiherstieg Hauptdeich

             Fährstraße auf Höhe der „Ganztagsschule Fährstraße“

             Industriestraße auf Höhe der „Honigfabrik“

  • Weimarer Straße auf Höhe „Feuer- und Rettungswache Wilhelmsburg“ bis zum Geschäft „Wilhelmsburger Eisdealer“
  • Unbenannte Gehwege zwischen Hafenrandstraße und Schulgraben (da ist ein Kinderspielplatz!)

 

 

Abstimmungsergebnis alle Anwesenden:

 

Ja:     17                                           Nein:        0                                            Enthaltung:   0

 

Abstimmungsergebnis Gremium (Pro Quartier und Fraktion je 1 Stimme) 

 

Ja:      8                                           Nein:        0                                          Enthaltung:   0

 

Abstimmungsergebnis Fraktionsvertreter*Innen:

 

Ja:      3                                           Nein:        0                                          Enthaltung:   0

 

Petitum/Beschluss

 

 

Die Fachämter Management des öffentlichen Raumes und Sozialraummanagement teilen mit Schreiben vom 11.10.2023 Folgendes mit:

 

Die Beleuchtung in Wohngebieten wird häufig subjektiv als zu niedrig empfunden. Die Hamburger Beleuchtungsvorgaben des Senats geben jedoch ein relativ niedriges Beleuchtungsniveau vor.

Beleuchtungen in Grünflächen werden nicht von der Hamburg Verkehrsanlagen GmbH (HHVA) übernommen, sondern müssen aus der Rahmenzuweisung des Bezirks für Grünflächen entnommen werden, die jedoch ausgelastet ist.

 

Zudem besteht hier die Problematik der naturverträglichen Beleuchtung und der Leitungslegung in Grünflächen.

Zusammenfassend wird es unter den gegebenen Rahmenbedingungen nicht möglich sein, die genannten Beleuchtungen umzusetzen.

 

Dies vorausgesetzt zu den einzelnen Straßen, bzw. Wegen:

 

  • Heinrich-Gross-Straße

 

Diese Straße befindet sich in der Verwaltung der bezirklichen Sportflächen.

 

Die Heinrich-Gross-Straße ist eine bezirkliche Fläche Sport. Diese ist daher mit einer Schranke gesichert sowie als Privatweg gekennzeichnet und ausschließlich für Nutzende der dortigen Sportanlage zugänglich. Eine Zuwegung zur Schule über die Heinrich-Gross-Straße ist nicht angedacht. Von Seiten der Nutzerschaft des vereinsgebundenen Sportes gab es bezüglich verminderter Ausleuchtung bisher keine Rückmeldungen an die Abteilung Sportangelegenheiten.

 

  • Unbenannter Gehweg (Vogelhüttendeich/Fährstraße/Industriestraße) in folgenden Bereichen
    zwischen Vogelhüttendeich auf Höhe der Kreuzung Vogelhüttendeich/Reiherstieg Hauptdeich
    Fährstraße auf Höhe der „Ganztagsschule Fährstraße“, Industriestraße auf Höhe der „Honigfabrik“

 

Diese Wegeverbindung befindet sich in der Verwaltung der bezirklichen Grünflächen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

 

  • Weimarer Straße auf Höhe „Feuer- und Rettungswache Wilhelmsburg“ bis zum Geschäft „Wilhelmsburger Eisdealer“

 

Die Straße hat eine Regelbeleuchtung nach Hamburger Standard

 

  • Unbenannte Gehwege zwischen Hafenrandstraße und Schulgraben (da ist ein Kinderspielplatz!)

 

Diese Wegeverbindung befindet sich in der Verwaltung der bezirklichen Grünflächen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

 

 

 

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.