Veranstaltungszeitraum des Marktes "Santa Pauli" auf dem Spielbudenplatz
Lösung:
Eine einvernehmliche Lösung mit der Spielbudenplatzbetreibergesellschaft wäre möglich, wenn der Markt jährlich am Montag nach dem Volkstrauertag beginnen kann und am 23.12. endet. Damit würde der Markt fünf Veranstaltungstage am Anfang des Marktes gewinnen, die andere Weihnachtsmärkte noch nach Weihnachten in Betrieb sind.
Der Cityausschuss stimmt einer Verwaltungspraxis zu, die für den Spielbudenplatz zukünftig eine Marktdauer des „Santa Pauli“-Marktes zulässt, die vom jeweiligen Montag nach dem Volkstrauertag (gemäß 2. VO zum Feiertagsgesetz) beginnt und am 23.12. jeden Jahres endet. Am Totensonntag hat der Markt gemäß Feiertagsschutzverordnung zu ruhen, was in den Festsetzungen und Gestattungen des Bezirksamtes Hamburg-Mitte festgehalten wird. Die vorgenannte Verwaltungspraxis hat die gleiche Laufzeit wie der bestehende Nutzungsvertrag mit der Spielbudenplatzbetreibergesellschaft. Sie wird bei Abschluss eines neuen Vertrages überprüft und zur erneuten Beschlussfassung vorgelegt.