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Veranstaltungszeitraum des Marktes "Santa Pauli" auf dem Spielbudenplatz

Vorlage öffentlich

Sachverhalt

  • Weihnachtsmärkte öffnen in Hamburg traditionell erst nach dem Totensonntag (letzter Sonntag vor dem ersten Advent). Bei der Genehmigung von Sondernutzungen und der Vergabe öffentlicher Flächen setzt das Bezirksamt Hamburg-Mitte diesen Maßstab grundsätzlich gleichmäßig um.
  • Das Ende von Weihnachtsmärkten wird auf Wunsch der Veranstalter regelmäßig auch über die Weihnachtstage hinaus auf einen späteren Zeitpunkt festgesetzt. Üblich im Bezirk Hamburg-Mitte sind Veranstaltungszeiträume bis Silvester.
  • Die Spielbudenplatzbetreibergesellschaft mbH hat im Rahmen des Vertrags über die Überlassung, Nutzung und Betrieb des Spielbudenplatzes im Jahr 2017 einen weihnachtlich geprägten Markt in der Zeit vom 17.11.-23.12.2017 durchgeführt. Eine wegerechtliche Erlaubnis ist auf dieser Fläche nicht zu erteilen, da sie durch privatrechtlichen Vertrag überlassen wird. Aufgrund der bis zum November anhaltenden Verhandlungen um den 6-Jahres-Vertrag zur Nutzung des Spielbudenplatzes konnten die entsprechenden Planungen der Spielbudenplatzbetreibergesellschaft durch das Bezirksamt Hamburg-Mitte ordnungsrechtlich nicht mehr eingeschränkt werden, ohne erheblichen wirtschaftlichen Schaden aus vertraglichen Verpflichtungen der Veranstalterin zu verursachen. Mit Ausnahme des Volkstrauertages und des Totensonntages wurde vom Fachamt für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt für den genannten Zeitraum somit ein Markt festgesetzt und der Alkoholausschank gestattet. Gleichzeitig wurde vereinbart, dass eine grundsätzliche Klärung zwischen Bezirksamt und Spielbudenplatzbetreibergesellschaft für die zukünftigen Veranstaltungszeiträume des „Santa Pauli“ getroffen werden soll.
  • Das Bezirksamtes Hamburg-Mitte hat nunmehr die Rahmenbedingungen für die Veranstaltung „Santa Pauli“ mit der Spielbudenplatzbetreibergesellschaft erörtert. Hierbei sind folgende Besonderheiten festgestellt worden:
    1. Der Nutzungsvertrag sieht vor, dass die Spielbudenplatzbetreibergesellschaft einen mehrwöchigen Wintermarkt durchführt.
    2. In Abweichung zu den anderen Weihnachtsmärkten im Bezirk Hamburg-Mitte endet der „Santa Pauli“-Markt am 23.12. und kann auch nicht verlängert werden. Die Reeperbahn ist zu Silvester ein traditioneller Treffpunkt der Bevölkerung und äußert stark frequentiert. Polizei und Rettungsdienste nutzen den Spielbudenplatz zu Silvester als Aufstellungsfläche für die Rettungseinsätze. Die Marktfläche wird daher vor Silvester geräumt.
    3. Im Vergleich zu anderen Weihnachtsmärkten hätte der „Santa Pauli“-Markt eine um fünf bis acht Tage kürzere Laufzeit, wenn er erst nach dem letzten Sonntag vor dem ersten Advent, dem Totensonntag, beginnen würde. Damit wäre die Rentabilität der Investitionen im Vergleich schwieriger zu erreichen, was eine längere Laufzeit begründen kann.

Lösung:

Eine einvernehmliche Lösung mit der Spielbudenplatzbetreibergesellschaft wäre möglich, wenn der Markt jährlich am Montag nach dem Volkstrauertag beginnen kann und am 23.12. endet. Damit würde der Markt fünf Veranstaltungstage am Anfang des Marktes gewinnen, die andere Weihnachtsmärkte noch nach Weihnachten in Betrieb sind.

Petitum/Beschluss

Der Cityausschuss stimmt einer Verwaltungspraxis zu, die für den Spielbudenplatz zukünftig eine Marktdauer des „Santa Pauli“-Marktes zulässt, die vom jeweiligen Montag nach dem Volkstrauertag (gemäß 2. VO zum Feiertagsgesetz) beginnt und am 23.12. jeden Jahres endet. Am Totensonntag hat der Markt gemäß Feiertagsschutzverordnung zu ruhen, was in den Festsetzungen und Gestattungen des Bezirksamtes Hamburg-Mitte festgehalten wird. Die vorgenannte Verwaltungspraxis hat die gleiche Laufzeit wie der bestehende Nutzungsvertrag mit der Spielbudenplatzbetreibergesellschaft. Sie wird bei Abschluss eines neuen Vertrages überprüft und zur erneuten Beschlussfassung vorgelegt.