Untersuchungsgebiet "Horner Geest" für eine geplante RISE-Gebietsfestlegung - Zustimmung zur Gebietsabgrenzung
Die „Horner Geest“ wird heute durch ganz unterschiedliche Siedlungsstrukturen und Teilquartiere geprägt. Der Stadtraum ist vor einigen Jahren mit deutlich erweiterten strategischen und wohnungspolitischen Zielsetzungen in den besonderen Fokus der Stadtteilentwicklung gerückt.
Gemeinsam mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen hat das Bezirksamt Hamburg-Mitte, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung die Rahmenplanung „Horner Geest 2040“ erarbeitet, die 2024 veröffentlicht wurde. Vorausgegangen war ein gutachterliches Wettbewerbsverfahren zum Zielbild „Stadtraum Horner Geest“. Beide Planungsphasen basierten auf der Bürgerschaftsdrucksache 21-13680 und wurden in einem intensiven, mehrjährigen, öffentlich begleiteten und diskutierten Prozess mit externen Planungsbüros bearbeitet. Mit der Rahmenplanung werden Potenziale und Chancen einer integrierten Weiterentwicklung insbesondere durch Wohnungsneubau und Ausbau im Bestand, Modernisierung, Qualifizierung von Grün- und Freiflächen, Ertüchtigung und Ausbau der sozialen Infrastruktur sowie durch neue Mobilitätskonzepte unter Berücksichtigung der Verlängerungder U4 bis zur Endstation „Horner Geest“ analysiert und aufgezeigt. Die Kommunalpolitik im Bezirk Hamburg-Mitte hat 2025 die Horner Geest als bezirkliches „Modellquartier der 10-Minuten-Stadt“ auf die Agenda der aktuellen Legislatur gesetzt (siehe Koalitionsvertrag für die 23. Wahlperiode der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte, 2025). Gesamtzielsetzung ist es, die Horner Geest zu einem zukunftsfähigen, ökologisch nachhaltigen und beispielhaften Stadtquartier zu entwickeln.
Um die anstehenden Entwicklungsprozesse im Gebiet integriert und ganzheitlich zu steuern, zu begleiten und bei Bedarf zu fördern, bereitet das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung derzeit die Festlegung eines neuen RISE-Fördergebietes „Horner Geest“ fachlich vor (wie bereits in vorherigenSitzungen des Stadtplanungsausschuss Nord angekündigt).
Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung wird dazu im Jahr 2026 ein Integriertes Entwicklungskonzept erarbeiten und nach erfolgter Abstimmung dem Leitungsausschuss für die Programmsteuerung RISE zur Beschlussfassung vorlegen. Die Gebietsleitziele und die Ziele für die Handlungsfelder im künftigen RISE-Fördergebiet werden im Kontext der Rahmenplanung Horner Geest 2040 unter Berücksichtigung der politischen Zielsetzungen definiert und mit Maßnahmen zur Zielerreichung operationalisiert.
Die Gebietsfestlegung durch den Senat ist für das 1. Halbjahr 2027 vorgesehen.
Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes „Horner Geest“ umfasst den Bereich vom Horner Zentrum und der Horner Rennbahn im Westen, der Bundesautobahn A24 im Norden, dem Schiffbeker Weg im Osten und dem Straßenzug Hermannstal-Kattensteert im Süden. Das Gebiet liegt überwiegend im Stadtteil Horn. Einzelne Teile westlich des Schiffbeker Wegs gehören zum Stadtteil Billstedt (s. Abb.).
Gebietsabgrenzung: Untersuchungsgebiet „Horner Geest“ für eine RISE-Fördergebiets-festlegung @ Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung 2025
Der Stadtplanungsausschuss Nord wird um Zustimmung zur hier beschriebenen Gebietsabgrenzung „Untersuchungsgebiet Horner Geest“ des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung und um Beschlussempfehlung an die Bezirksversammlung gebeten.
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