21-4935.2

Unfälle an der Adenauerallee verhindern

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 02.07.2019 Hauptausschuss Ö 6.1

Sachverhalt

Der Cityausschuss hat in seiner Sitzung am 22.01.2019 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der GRÜNE-Fraktion Drs. Nr. 21-4935 mehrheitlich – gegen die Stimmen der CDU- und AfD-Fraktion - zugestimmt.

Die Bezirksversammlung hat diesen Beschluss in ihrer Sitzung am 24.01.2019 bestätigt.

 

 

Im letzten Jahr haben Bürger*innen am Beginn der Adenauerallee von der Kurt-Schumacher-Allee sechs Unfälle identifiziert. Glücklicherweise war keiner davon mit schlimmeren körperlichen Schäden verbunden. Dennoch muss die Situation hier unbedingt verbessert werden, um Unfälle in Zukunft auszuschließen. Vor allem durch die früher einbrechende Dunkelheit, ist aktuell eher mit einer Zu- als Abnahme der gefährlichen Situationen zu rechnen.

Es können kurzfristig bereits wichtige Maßnahmen ergriffen werden, um Radfahrer*innen an dieser gefährlichen Stelle zu schützen. Darunter sind eine bessere Beschilderung, ein Piktogramm auf dem Boden und eine Bodenwelle vor dem Radweg über die Adenauerallee am östlichen Ende.

 

Vor diesem Hintergrund möge der City Ausschuss beschließen:

Die Bezirksverwaltung wird aufgefordert,

  1. Vorfahrt-achten-Schilder für den Autoverkehr an der Einfahrt Adenauerallee aufzustellen,
  2. Die Errichtung einer Bodenwelle zu prüfen, um die Autos, die von der Kurt-Schuhmacher-Straße in die Adenauerallee einbiegen, zu verlangsamen oder andere Maßnahmen vorzuschlagen, um Autos an dieser Stelle stärker zu verlangsamen,
  3. dem City Ausschuss über die Ergebnisse zu berichten.

 

 

 

Die Behörde für Inneres – Polizeikommissariat 14 nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 13.05.2019 wie folgt Stellung:

 

Der Verkehrsausschuss der Bezirksversammlung Mitte fordert die Straßenverkehrsbehörde mit obigem Antrag auf, den Einmündungsbereich Kurt-Schumacher-Allee / Adenauerallee aufgrund mehrerer Verkehrsunfälle mit Radfahrern sicherer herzustellen.

Derzeit ist diese Querung ausschließlich für Radfahrende in Richtung stadtauswärts (Beim Strohhause) freigegeben.

Eine hier zunächst durchgeführte Unfallanalyse für den Zeitraum von drei Jahren (Sachstand bis 07.05.2019) bestätigte die Entwicklung zur Unfallhäufungsstelle.

Ursächlich sind in allen festgestellten Fällen die Konflikte zwischen den abbiegenden Fahrzeugen des motorisierten Individualverkehrs (MIV) und Radfahrenden, die im Einmündungsbereich auf der rot markierten Furt die Fahrbahn queren.

Im abgefragten Zeitraum wurden fünf Abbiegeunfälle festgestellt, bei denen es Zusammenstöße zwischen den kreuzenden Fahrzeugen gab. Vier weitere Unfälle wurden verursacht, weil im MIV durch kreuzende Radfahrer abgebremst wurde und folgende Fahrzeuge dadurch auffuhren.

Die eingefügte Bilddokumentation aus der Analyse im Programm Euska stellt diese Unfälle gemäß Auswertung dar.

Auf eine umfangreiche Wiedergabe der Auswertung und Analyse wird wegen der Deutlichkeit der Ursache an dieser Stelle verzichtet.

 

 

Die Örtlichkeit wird derzeit bereits seit dem vergangenen Jahr durch die Abteilung Planung, Entwurf und Neubau - Grünanlagen und Naturschutz es Bezirksamtes Hamburg-Mitte unter Einbeziehung der BGMR-Landschaftsarchitekten im Zuge der Ausgestaltung Zentralpark Horner Geest bearbeitet.

Die Straßenverkehrsbehörde wurde einbezogen. Aktueller Sachstand ist, dass diese Querungsstelle künftig auch für gegenläufigen Radverkehr und für Fußgänger geöffnet werden soll.

Die wiederholt schriftlich und mündlich vorgetragenen Einwände der StVB hinsichtlich der prognostizierten Gefahren und der mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwartenden Unfallhäufungsstelle sind – wie auch ein Alternativvorschlag – im Zuge der weiteren Planungen nicht berücksichtigt worden.

Der hier vorliegende Entwurf ist im Rahmen der Schlussverschickung eingereicht worden.

Ein Ausschnitt der betreffenden Örtlichkeit ist an dieser Stelle eingefügt.

 

 

 

Unter Hinzuziehung der Unfallanalyse gibt es keine Anhaltspunkte für eine zu erwartende Reduzierung des MIV, jedoch wird das Aufkommen der Querenden künftig deutlich erhöht.

Hier wird nach wie vor die Auffassung vertreten, dass sich mit der Umsetzung der aufgezeigten Planung die Unfallhäufungsstelle unter diesen Vorzeichen weiter negativ entwickeln wird.

Zusätzliche Beschilderungen dürften zur Beseitigung dieser Gefahrenstelle nicht hinreichend sein. Bereits jetzt ist die Örtlichkeit sehr übersichtlich. Außerdem kamen sich die bereits verunfallten Verkehrsteilnehmer in der überwiegenden Zahl entgegen und hatten somit das Gegenüber im direkten Sichtfeld. Das ist gemäß der vorliegenden Planung dann nicht mehr der Fall. Zusätzlich ist die Querungsstelle künftig auch von bewegungseingeschränkten und sehbehinderten Personen zu passieren.

Der Einbau von Schwellern wird in Hamburg generell nicht angeordnet, da derartige Einrichtungen im Einzelfall bei Krankentransporten zu lebensbedrohlichen Komplikationen führen können. Darüber hinaus würde sich ein derartiger Eingriff in den Straßenraum nachteilig auf den Rettungsdienst auswirken, da diese Örtlichkeit die direkte Verbindung zwischen der zuständigen Feuerwache Berliner Tor und dem Hauptbahnhof ist. Die gleichen Nachteile bestünden bei Aufpflasterung über die gesamte Querungsstelle (sogenanntes Kissen), welche im Übrigen in unmittelbaren Einmündungsbereichen nicht eingebaut werden.

Die Straßenverkehrsbehörde hält am bereits aufgezeigten Vorschlag fest, die Querungsstelle durch Verlegung der Route schon vorher an die Fahrradstraße in der Nebenfahrbahn der Adenauerallee heranzuführen und damit zu Gunsten der Verkehrssicherheit auf die Ziele der Ausgestaltung der Achse Horner Geest zu verzichten. Alternativ ist eine Signalisierung dieser Querungsstelle in Betracht zu ziehen.

Der Planungsabteilung bei M/MR wird dieses Schreiben nachrichtlich mit der Bitte um Prüfung und Entscheidung zugeleitet.“

 

 

Das Bezirksamt teilt zu dem Beschluss Folgendes mit:

 

Zwischenzeitlich hat ein Ortstermin mit Vertretern des Bezirksamtes, der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, des Polizeikommissariates 14 und der Verkehrsdirektion stattgefunden bei der die Problematik erörtert und mehrere Maßnahmen zur Verbesserung der Situation identifiziert wurden.

Der Kfz-Abbieger soll künftig über eine Gehwegüberfahrt in die Adenauerallee führen, wodurch zum einen die Vorfahrt der Radfahrenden betont und zum anderen die Geschwindigkeit der Fahrzeuge verringert wird. Mit Abschluss der Hochbaumaßnahme wird zudem die Führung des Radverkehrs verändert, so dass weniger Radfahrende diese Stelle nutzen werden. Das Bezirksamt wird jetzt mit der Planung der Maßnahme beginnen, ein Umsetzungszeitpunkt kann noch nicht genannt werden.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Adenauerallee Kurt-Schumacher-Allee

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