21-3717.2

Umwandlung der Straße "Am Lohsepark" in einen verkehrsberuhigten Bereich

Mitteilung öffentlich

Sachverhalt

Der Ausschuss für Verkehr und Umwelt hat in seiner Sitzung am 29.11.2017 dem Antrag der SPD- und GRÜNE-Fraktion Drs. Nr. 21-3717 in der nachfolgend aufgeführten Fassung einstimmig zugestimmt. Die Bezirksversammlung hat die Drucksache in der Sitzung am 21.12.2017 einstimmig beschlossen.

 

 

Die Straße „Am Lohsepark“ liegt direkt am gleichnamigen Park in der HafenCity. Der Park ist auf der gesamten Länge der Straße direkt zugänglich. An dieser Straße liegen 4 Kitas (Elbkinder, pme; Kinderzimmer und Sternipark). Die Elementargruppen dieser Kitas sind auf die Nutzung des Parks als Außenfläche angewiesen. Hinzu kommen die vielen Kinder, die in den Wohnhäusern „Am Lohsepark“ wohnen. Aktuell ist die Straße als Fahrradstraße eingerichtet und nur für Anlieger freigegeben. An der Straße parken stets viele Autos, was die Einsehbarkeit der Straße für Kinder zusätzlich erschwert. Der Park hat schöne Spielplätze und Freiflächen, die direkt neben dieser Straße liegen.

 

Des Weiteren gibt es Planungen für ein Gymnasium/Stadtteilschule am Park, hier sollen dann ab 2021/2022 über 1.000 Kinder zur Schule gehen. Um die Sicherheit der Kinder beim Überqueren der Straße „Am Lohsepark“ zu erhöhen, setzen sich SPD und GRÜNE für weitere Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in dieser Straße ein. Gleichzeitig soll eine gute Radverkehrsführung bestehen bleiben und weiter ausgebaut werden, da es sich bei der Straße „Am Lohsepark“ um eine Hauptradwegeverbindung zwischen Innenstadt, HafenCity Universität und Baakenhafen handelt.

 

Der Ausschuss für Verkehr und Umwelt möge daher beschließen:

  1. Das Bezirksamt möge prüfen, welche Möglichkeiten der sicheren Querung in der Straße „Am Lohsepark“ für Fußgänger, insbesondere für Kinder der umliegenden Kitas, – unter Einbehaltung der Fahrradstraße geschaffen werden können und durch welche baulichen Maßnahmen sich diese auszeichnen würden.
  2. Die Ergebnisse sollen dem Ausschuss für Verkehr und Umwelt im Januar 2018 vorgestellt werden.

 

 

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen hat dazu folgende Stellungnahme abgegeben:

 

Bei der Straßenplanung der Straße Am Lohsepark waren unterschiedliche Anforderungen an die Funktion der Straße zu berücksichtigen. Grundlage für die Planungen waren die Kenntnis über die Ansiedlung von drei Kindertagesstätten, die Einbettung in einen Radfernweg (Elberadweg), die Belegenheit mit einer kulturellen Einrichtung (Dokumentationszentrum der Gedenkstätte Am Hannoverschen Bahnhof mit der Erzeugung von Busverkehren), die Befahrbarkeit mit Sattelschleppern für das Automuseum „Prototyp“, die Erschließungsfunktion der mehrgeschossigen angrenzenden Gebäude inkl. eines Hotels und der Ansiedlung einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung sowie die Funktion als westliche Einfassung des gleichnamigen Lohseparks durch einen übersichtlichen und auf den Park abgestimmten Straßenraum, dessen Gestaltung durch den Parkplaner des Lohseparks begleitet wurde. Diese Rahmenbedingungen sind in die Straßenplanung eingeflossen. Insbesondere Kindertagesstätten waren schon Teil der Ausschreibung für das Gebäude BF 70 in 2009, waren also in der Planung berücksichtigt und sind keine neue Entwicklung.

 

Nach umfassender Abwägung aller Belange wurde sich im Rahmen des Schlussverschickungsprozesses entschieden, die Straße Am Lohsepark als sog. „Fahrradstraße“ mit einem reduzierten Fahrbahnquerschnitt von lediglich 4,50 m Breite zzgl. eines 35 cm breiten gepflasterten Wasserlaufs und ohne Nebenfläche auf der Ostseite mit unmittelbarer Heranführung der Grünfläche an das Straßenbord auszubilden, d.h. auch ohne die Sicht einschränkende parkende Fahrzeuge (Schlussverschickung vom 07.12.2015). Somit konnte eine Verkehrsberuhigung erreicht werden, da in Fahrradstraßen eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gilt. Der reduzierte Fahrbahnquerschnitt reduziert zudem die Fahrgeschwindigkeit. Des Weiteren ist die Benutzung der Straße durch motorisierten Verkehr nur Anliegern erlaubt, um die Verkehrsbelastung möglichst gering zu halten (Vermeidung von „Schleichverkehren“). Unterstützend wirkt in diesem Zusammenhang auch die Einrichtung als Einbahnstraße aus Richtung Norden (Fahrradfahrer dürfen jedoch in beiden Richtungen fahren). Insbesondere die angestrebte Verkehrsberuhigung für die Kindertagesstätten, die verkehrlichen Notwendigkeiten des Dokumentationszentrums, des Hotels und des Automuseums Prototyp, die Funktion als Radfernweg sowie die übrigen o.g. Funktionen lassen sich durch dieses Konzept gleichermaßen abbilden.

 

Ein Verkehrsberuhigter Bereich (ohne Abgrenzung der Nebenfläche durch Borde, sog. „Spielstraße“) kam aus den v.g. vielschichtigen Anforderungen an die Straße nicht in Betracht. Des Weiteren grenzen an die Straße Am Lohsepark mehrgeschossige Gebäude, was nach gängiger Auffassung der Verkehrsbehörde nicht zur Wahrnehmung/ Akzeptanz eines verkehrsberuhigten Bereichs durch die Verkehrsteilnehmer passt. Darüber hinaus weist die Straße Am Lohsepark eine Länge von ca. 360 m auf. Für die Einrichtung von verkehrsberuhigten Bereichen ist gemäß der einschlägigen Planungsvorgaben eine maximale Länge von etwa 300 m anzustreben. Bei Abschnitten länger als 300 m sinkt ebenfalls die Akzeptanz, diesen Abschnitt mit der gebotenen Höchstgeschwindigkeit von 4-7 km/h zu passieren. Die v.g. Höchstgeschwindigkeit gilt im Übrigen in Verkehrsberuhigtem Bereichen auch für passierende Radverkehre.

 

Es wurden aus v. g. Gründen nur Straßenquerschnitte gemäß dem Separationsprinzip (Abgrenzung der Nebenflächen zur Fahrbahn mit Borden) untersucht. Es wurde bewusst eine sog. „Weiche Separation“ (geringe Bordvorstände von 3 cm) gewählt um einen möglichst fließenden Übergang zwischen dem Lohsepark und den angrenzenden Verkehrsflächen zur Quartierserschließung zu erhalten. Die eindeutige Erkennbarkeit des Bordsteins als Trennlinie zwischen dem fußläufigen Verkehrsbereich und dem „schnelleren mobilen Verkehr“ ist essentiell sowohl für mobilitätseingeschränkte Personen als auch für Kinder, die sich an dieser „Kante“ gleichermaßen verlässlich orientieren. Insbesondere Kinder im Vorschulalter können daran die freie Bewegung im Stadtraum einüben und schrittweise an das urbane Leben herangeführt werden.

Die Straße Am Lohsepark kann an den Einmündungen Steinschanze, Yokohama- und Kobestraße z.B. durch Gruppen der Kindertagesstätten barrierefrei in Richtung Lohsepark über platzartig erweiterte Bastionen überquert werden. Grundsätzlich werden in Straßenabschnitten mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h zusätzliche Querungshilfen gemäß den „Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen“ (Bild 6) nicht vorgesehen, zumal die Fahrbahn eine Breite von lediglich 4,50 m zzgl. des 35 cm breiten gepflasterten Wasserlaufs aufweist. Zugrunde gelegt wurde hierbei das Verkehrsszenarios 2030 mit einer morgendlichen Spitzenstunde von 110 Pkw/h (= 2 Pkw/Minute) als Maximalbelastung.

 

Der ruhende Verkehr ist in fahrbahnbegleitenden Parkständen angeordnet. An den o.g. Querungsstellen sind keine Einschränkungen der Sichtbeziehungen auf den fließenden Verkehr durch den ruhenden Verkehr gegeben. Aufgrund der aktuellen Bautätigkeiten im südlichen Abschnitt der Straße kann es allerdings dazu kommen, dass aufgrund des erhöhten Parkdrucks auch Fahrzeuge widerrechtlich auf der Fahrbahn abgestellt werden und so die Sichtbeziehungen zwischen Fußgängern und fließendem Verkehr behindern. Bei der eingeschränkten Breite der Straße reduzieren widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge die Fahrgeschwindigkeit, da für Überholvorgänge nur wenig Platz verbleibt. Nach Abschluss der Bautätigkeiten und endgültiger Herstellung aller Fahrbahn- und Nebenflächen (voraussichtlich Ende 2018/ Anfang 2019) sollte sich dieser Zustand allerdings einstellen, wie in den bereits fertig gestellten nördlichen Abschnitt festzustellen. Dem widerrechtlichen Abstellen von Kfz kann mit konsequenten Kontrollen durch das Parkraummanagement begegnet werden.

 

Möglichkeiten der Sicheren Querung – Bauliche Maßnahmen:

 

  • Fahrbahneinengungen:

Durch vorgezogene Nebenflächen (Fahrbahneinengungen) könnte der Fahrbahnquerschnitt und somit die Querungsbreite noch weiter reduziert und die Sichtbeziehungen ggfls. verbessert werden. Allerdings lassen sich vorgezogene Nebenflächen an den Einmündungen der Quartiersstrassen, wo sie aufgrund der Lage der barrierefreien Querungen sinnvoll wären, nicht realisieren, da ansonsten größeren Fahrzeugen (z.B. Müllfahrzeuge, Busse oder Sattelschlepper) der Abbiegevorgang fahrdynamisch bei der Enge der Straße unmöglich gemacht wird.

Eine Anordnung von Fahrbahneinengungen zwischen den einmündenden Straßen führt u.U. sogar zu einem gegenteiligen Effekt. Der Kfz-Verkehr versucht möglicherweise durch kurzzeitige Erhöhung der Geschwindigkeit die Engstelle vor entgegenkommenden Radfahrern zu passieren.

Weiterhin würden Fahrzeuge, die den Gegenverkehr abwarten, an der Engstelle nachfolgende Radfahrer blockieren, ggfls. sogar gefährliche Überholvorgänge provozieren.

Darüber hinaus könnten im Bereich der Einengung von Norden kommende Kfz durch Unterlassen ihrer Wartepflicht die von Süden kommenden Radfahrer erheblichen Gefahrsituationen aussetzen.

 

  • Teilaufpflasterungen (Aufpflasterungen über den gesamten Fahrbahnquerschnitt):

Teilaufpflasterungen sind aufgrund der vorliegenden „Weichen Separation“ und dem geringen Gefälle auf den Nebenflächen baulich nicht realisierbar. Darüber hinaus würden sie den Fahrkomfort z. B. der Radfahrer des Elberadwegs stark einschränken. Auch Rettungsfahrzeuge werden durch Teilaufpflasterungen „ausgebremst“.

 

  • Plateauaufpflasterungen (punktuelle Aufpflasterungen im Fahrbahnquerschnitt):

Plateauaufpflasterungen wiederum bewirken, dass in diesen Bereichen Radfahrer nicht nebeneinander fahren können. Bei unachtsamen Radfahrern stellen Plateauaufpflasterungen auch eine nicht unerhebliche Sturzgefahr dar.

 

Eine wesentliche Verbesserung zur Querung der Fahrbahn durch Fußgänger durch die v. g. baulichen Maßnahmen unter Beibehaltung der notwendigen Anforderungen der übrigen Straßenfunktionen (s.o.) ist daher nicht angezeigt. Diese würden zudem das Landschaftsbild des Parks, der sich klar kontouriert von der Straße absetzt gefährden.

 

 

Möglichkeiten der Sicheren Querung – Sonstige Maßnahmen:

 

a)      Um die Sicherheit bei Fahrbahnüberquerungen zu gewährleisten, sollten Verstöße im ruhenden Verkehr durch widerrechtliche parkende Kfz auf der Fahrbahn konsequent geahndet werden. Dies führt zu einer besseren Übersicht im Straßenraum.

 

b)      Da Fahrradstraßen im Straßenraum bislang noch nicht weit verbreitet sind, ist vielen Verkehrsteilnehmern die dort zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h nicht bekannt. An der Eimündung zur Stockmeyerstraße wird daher in Kürze eine entsprechende großformatige Informationstafel aufgestellt, die dies u.a. verdeutlicht:

 

 

c)       Im Bereich der Kindertagesstätten könnten darüber hinaus in der Nebenfläche Schilder aufgestellt werden, die auf die angrenzenden Einrichtungen aufmerksam machen und zu einem angepassten Geschwindigkeitsniveau aufrufen, wie z.B. nachfolgende :

 

  

 

d)      Eine weitere gute Möglichkeit könnte der Einsatz sog. „Elternlotsen“ sein. Elternlotsen können neben dem Einsatz im Schulwesen auch für Kinder aus Kindertagesstätten eingesetzt werden. Ebenso können auch die Betreuer aus den jeweiligen Kindertagesstätten als Lotsen fungieren. Die Lotsen sind befugt, in den fließenden Verkehr einzugreifen, um ein sicheres Queren der Kinder zu ermöglichen. Verkehrsexperten der Polizeikommissariate führen Schulungen von Elternlotsen durch. Aufgrund der ohnehin bestehenden Aufsichtspflicht für die Kinder durch die Kindertagesstättenbetreuer und das Queren der Straße in Gruppen kann dies ein probates Mittel sein, um eine gesicherte Querung zu ermöglichen.

 

 

Schlussbemerkung:

 

Das demnächst in Bau gehende Gymnasium/ Stadtteilschule an der Straße Am Hannoverschen Bahnhof erfordert keine besondere Berücksichtigung in der Straße Am Lohsepark. Die Straße Am Hannoverschen Bahnhof ist durch die Fahrbahnunterbrechung im Bereich des Gedenkortes (Durchgang nur für Fußgänger und Durchfahrt für Radfahrer) ohnehin verkehrlich eingeschränkt für den motorisierten Individualverkehr nutzbar.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.