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Umbenennung U-Bahnstation - Beiratsempfehlung vom 26.09.2018 - Stadtteilbeirat St. Georg

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 13.12.2018 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 3.2

Sachverhalt

Der Cityausschuss hat sich in seiner Sitzung am 23.10.2018 mit der nachfolgend aufgeführten Vorlage befasst und einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

Der Cityausschuss beschließt über die Beiratsempfehlung in der Form, dass grundsätzlich eine Umbenennung der Station Lohmühlenstraße gewünscht wird und bittet die Hamburger Hochbahn hierzu um Stellungnahme, ob der neue Name „St. Georg“, St. Georg Mitte“ oder „St. Georg (Lohmühlenstraße)“ heißen soll. Auch im Falle einer Ablehnung wird eine Begründung erbeten.

 

Die Bezirksversammlung hat diesen Beschluss in ihrer Sitzung am 25.10.2018 bestätigt.

 

 

Der Stadtteilbeirat St. Georg fordert, im Rahmen der Baumaßnahmen am Steindamm, die Umbenennung der U-Bahnstation „Lohmühlenstraße“ in „St. Georg Mitte“.

 

Meinungsbild Plenum*:

Ja:MehrheitNein:  0Enthaltung:Minderheit
Votum Stadtteilbeirat:

Ja: 13Nein:  0Enthaltung:  2

 

Der Antrag ist einstimmig angenommen.

 

*Im Plenum sind rund 60 Personen anwesend.

 

Um Beschlussfassung oder Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt zu dem Beschluss auf Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (Hochbahn) mit Schreiben vom 07.12.2018 wie folgt Stellung:

 

Eine Umbenennung der Haltestelle „Lohmühlenstraße“ in „St. Georg“, „St. Georg Mitte“ oder „St. Georg (Lohmühlenstraße)“ stellt für die Fahrgäste keine Verbesserung hinsichtlich Orientierung oder Einordnung der Haltestelle im Nahverkehrsnetz dar. Vielmehr handelt es sich um eine etablierte Haltestellenbezeichnung, die von den Fahrgästen anerkannt und verstanden wird. Zu dieser Bezeichnung gibt es bei der Hochbahn keinerlei Beschwerden. Die Verwendung von Straßennamen als Haltestellenbezeichnung ist üblich und sachgerecht. Zudem gibt es Stadtteile, in denen mehrere Haltestellen liegen. Eine Unterscheidung wäre nur mit Namenszusätzen möglich. Namenszusätze erfordern jedoch zusätzlichen Platz auf Schildern, Anzeigen, Plänen und sonstigen Publikationen, der i. d. R. sehr begrenzt ist. Aufgrund der Bemühungen, den öffentlichen Personennahverkehr barrierefreier zu gestalten, werden Lösungen präferiert, die die Informationen kürzer fassen und ein größeres Schriftbild ermöglichen.

Vor diesem Hintergrund wird eine Umbenennung nicht weiter verfolgt.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

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