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Umbaumaßnahmen Steindamm - Beiratsempfehlung vom 28. Juni 2017- Stadtteilbeirat St. Georg

Mitteilung öffentlich

Sachverhalt

Der Ausschuss für Wohnen und Stadtteilentwicklung hat sich in seiner Sitzung am 05.10.2017 mit der folgenden Drucksache befasst und diese in den Ausschuss für Verkehr und Umwelt überwiesen.

Der Ausschuss für Verkehr und Umwelt hat der Drucksache / Beiratsempfehlung in seiner Sitzung am 29.11.2017 einstimmig zugestimmt.

Die Bezirksversammlung hat diesen Beschluss in ihrer Sitzung am 21.12.2017 bestätigt.

 

In der Sitzung des Stadtteilbeirates St. Georg am 28.06.2017 wird seitens des LSBG und des Büros ARGUS zum Stand der Umbauplanungen am Steindamm informiert. Im Rahmen der Planabstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange werden die Planungen auf Bitten zusätzlich im Stadtteilbeirat präsentiert.

Zunächst wurde die Ausgangslage am Steindamm vorgestellt, bei der vor allem schmale Fußwege und mangelnder Platz für Einzelhandelsgeschäfte und deren Auslagen bei zunehmenden Passantenmengen zu Problemen führen. Erfreulich ist der zahlreiche Baumbestand zu beiden Seiten des Steindamms. Allerdings wurde bei den vorbereitenden Untersuchungen festgestellt, dass die Baumreihe auf der südöstlichen Seite durch die angrenzende Bebauung stark verschattet ist und dadurch als kaum noch entwicklungsfähig eingestuft werden muss.

Ziele der Umbaumaßnahmen sind: Verbesserung des Radverkehrs, Sortierung des ruhenden Verkehrs, Baumerhalt und Ergänzung einer dritten, mittleren Baumreihe sowie die Beibehaltung des vierspurigen Straßenquerschnittes bei Erhöhung der Gehwegbreiten. In diesem Sinne sehen die Planungen neben den Fahrspuren einen Fahrradfahrstreifen, einen extra Anlieferungsstreifen, einen Parkstreifen und dann die Gehwege vor.

Aufgrund der Hinweise aus dem Plenum werden die Einfahrtsmöglichkeit für Fahrradfahrer in den südöstlichen Teil der Stiftstraße und die Regelungen (möglichst Unterbinden von Kehrtwenden) für PKW-Linksabbieger aus Richtung Hauptbahnhof in die Danziger Straße nochmals überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Außerdem spricht sich der Stadtteilbeirat St. Georg im Rahmen der Planungen zur Veloroute 7 Steindamm für die Einführung von Tempo 30 für den Individualverkehr auf dem Steindamm aus.

 

ABSTIMMUNG

Meinungsbild Plenum (es sind ca. 50 Personen anwesend):

Ja:MehrheitNein:  wenigerEnthaltung:weniger als Mehrheit

Votum Stadtteilbeirat:

Ja: 10Nein:  4Enthaltung:  2

Der Antrag ist mehrheitlich angenommen.

 

Stellungnahme des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung (SL):

Der Steindamm hat aufgrund seiner besonderen Angebotsstruktur im Bereich des Einzelhandels eine besondere Bedeutung für den Stadtteil. Als Verkehrsachse zerteilt er jedoch den Stadtteil St. Georg in einen südlichen und nördlichen Teil.

Maßnahmen, durch die diese Barriere-Wirkung reduziert und eine bessere stadträumliche Verknüpfung gewährleistet werden kann, sind aus Sicht des Fachamtes SL zu befürworten. Insofern wäre eine Temporeduzierung auf 30 km/h grundsätzlich prüfenswert. Diese muss jedoch auch mit der gesamtstädtischen Verkehrsplanung kompatibel sein.

 

Es wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.

 

 

Die Straßenverkehrsbehörde (StVB) des Polizeikommissariates 14 nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 04.01.2018 wie folgt Stellung:

 

Vorbemerkung

 

Der Steindamm gehört im Abschnitt zwischen Kreuzweg und Lohmühlenstraße – dem zum Umbau anstehenden Bereich – zum Hauptverkehrsstraßennetz. Grundsätzlich gilt für diese Straßenzüge in Hamburg 50 km/h.

 

Die aktuell zu Grunde zu legenden Zahlen der durchschnittlichen Verkehrsbelastung ergeben sich aus Daten der BWVI vom 04.11.2004 mit rd. 29.000 Kfz pro Tag, davon 16.000 Rtg. Norden und einem Schwerlastanteil von 2,6 % (entspricht 754 Kfz pro Tag) für den Knoten Steindamm / Kreuzweg.

 

Eine Zählung vom 15.07.2008 am Knoten Steindamm / Lohmühlenstraße ergab eine Querschnittbelastung von 29.250 Kfz pro Tag mit einem Anteil von 17.000 Fahrzeugen Rtg. Norden und einem Schwerlastanteil von 2,5 % (entspricht 730 Kfz).

 

Für den Knoten Steindamm / Lindenstraße liegen ebenfalls Daten vom 15.07.2008 vor. Bei einer Querschnittsbelastung von 28.050 Kfz pro Tag entfallen 14.300 Fahrzeuge auf die Fahrtrichtung Norden. Der Schwerlastanteil betrug dabei 2,6 % (entspricht 730 Fahrzeuge).

 

Die Daten wurden dem verkehrstechnischen Erläuterungsbericht der Fa. ARGUS zur Planung der Velo-Route 7 entnommen.

 

Die vorhandene und geplante Verkehrsführung sowie der Aufbau der Verkehrsflächen werden an dieser Stelle als bekannt vorausgesetzt, da sich entsprechende Hinweise bereits aus der Drucksache ergeben.

 

Verkehrsverhältnisse

 

Der Steindamm ist im zur Frage stehenden Bereich komplett von Zone-30-Bereichen umgeben.

 

Der ÖPNV (Buslinien) ist dort durch die Linien 35 und 36 sowie die Nachtbuslinie 608 erschlossen.

 

Die LZA-Schaltungen sind grundsätzlich in überörtlich koordinierte Programme eingebunden und dabei auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h ausgelegt.

 

Unfalllage

 

Die aktuelle Unfalllage im Steindamm macht es nicht erforderlich, Tempo 30 für den Straßenzug einzuführen. Die geplante Umgestaltung ist nach neuesten Erkenntnissen erstellt und geprüft worden. Hier bliebe zunächst abzuwarten, ob die Zahl der Unfälle wie erhofft weiter sinkt.

 

Beurteilung der Straßenverkehrsbehörde

 

In der Drucksache wird ausgeführt, dass durch den Stadtteilbeirat die Einführung von Tempo 30 mittels Beschlussfassung beantragt wurde. Gründe für diesen Antrag sind nicht angeführt.

 

Gem. § 45 (1c) StVO ist die Anordnung von Tempo-30-Zonen auf Hauptverkehrsstraßen nicht zulässig. Auch die Voraussetzung einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h gem. § 45 (9) StVO liegen nicht vor, da in diesem Bereich des Steindamms keine schützenswerten Objekte gelegen sind.

Somit liegen die rechtlichen Voraussetzungen gem. § 45 StVO nicht vor.

 

Bei Betrachtung der überörtlichen Verkehrsführung und der Annahme, dass durch diese Maßnahme nicht zuletzt ein Rückgang der Verkehrsstärken beabsichtigt ist, muss die StVB darauf hinweisen, dass die gegebenenfalls ausweichenden Transitverkehre lediglich Möglichkeiten haben, auf ebenfalls bereits hoch frequentierte Straßenzüge mit mindestens ähnlicher Infrastruktur auszuweichen.

Es kann jedoch nicht Anliegen der StVB sein, einen entsprechenden „Verdrängungseffekt“ innerhalb des Stadtteils St. Georg herbeizuführen.

Dieser wäre mit den Möglichkeiten des § 45 StVO auch nicht umzusetzen.

Von Verlagerungseffekten auf untergeordnete Straßen wäre nach hiesiger Ansicht nicht auszugehen.

 

Die StVB geht davon aus, dass die Planungen im Zuge des Umbaus Velo-Route 7 und der barrierefreie Zugang zum U-Bhf. Lohmühlenstraßen mit künftigen Verschwenkungen der Fahrstreifen, einen reduzierten Lichtraumprofil durch eine neue Baumreihe in der Mitte des Straßenzuges und nicht zuletzt durch die Schaffung von Radfahrstreifen eine Verringerung der Durchschnittsgeschwindigkeit bewirken werden.

 

Weiter wird durch die Stadt derzeit ein verhältnismäßig großer Aufwand betrieben, mit dem der ÖPNV durch das sog. Busbeschleunigungsprogramm zügiger voran gebracht werden soll. Da erscheint es widersinnig, auf einem Abschnitt, wie dem Steindamm für drei Linien diesem Vorhaben eine Entschleunigung entgegenzusetzen.

 

Durch die künftigen Aufteilungen der Verkehrsflächen rückt der Fließverkehr noch weiter als bisher von den Aufenthaltsbereichen der Fußgänger und wird so keine deutlich wahrnehmbare Verbesserung der Aufenthaltsqualität durch eine Geschwindigkeitsreduzierung erzeugen können.

Inwieweit eine überörtlich koordinierte Schaltung der LZA-Programme bei Tempo 30 möglich wäre und mit welchen Auswirkungen dies z.B. bezüglich der Leistungsfähigkeit des Straßenzuges verknüpft sein dürfte, ist aus der örtlichen StVB nicht zu beurteilen.

 

An dieser Stelle soll aber darauf hingewiesen werden, dass alle umliegenden Straßenzüge bereits als Zone-30-Gebiete ausgeschildert sind.

Die Erweiterung der Zonen auf den Steindamm ist rechtlich unzulässig. Damit stünde bei einer Umsetzung des o.a. Antrags eine geradezu absurde Form der Beschilderung an, indem die 30-Zone an allen Knoten aufgehoben, das Tempo 30 aber unmittelbar dahinter wieder angeordnet werden würde.

 

Sofern eine Umsetzung des Antrages weiter vorangebracht wird, hält es die Straßenverkehrsbehörde - bezugnehmend auf die Alternativen des § 45 StVO für erforderlich, dass zunächst hinreichende Prüfaufträge / Gutachten in Auftrag gegeben werden, um aussagekräftige und belastbare Angaben etwa zur Größenordnung der Lärmminderung, der Auswirkungen bezüglich der Luftreinhaltung (mit vergleichbaren Immissionswerten 50 km/h zu 30 Km/h) und zu den mittel- und langfristigen Auswirkungen hinsichtlich städtebaulicher Planungen treffen zu können. Dabei sind hier insbesondere Aussagen hinsichtlich großer, langfristiger Projekte, wie der Umfeldverbesserung des Hauptbahnhofes, von Bedeutung.

 

Fazit

 

Die örtliche Straßenverkehrsbehörde betrachtet es als unverhältnismäßig, Tempo 30 für den Steindamm anzuordnen. Erkennbare erhebliche Verbesserungen oder Synergieeffekte werden nicht deutlich.

 

Der Antrag wurde ohne Gründe bzw. Ziele eingebracht.

Zwingend gebotene Umstände oder besondere örtliche Verhältnisse, die eine Gefahrenlage für Rechtsgüter über das allgemeine Risiko hinaus erkennen oder begründen ließen, wurden weder behauptet noch festgestellt. Sie sind damit als bindende Voraussetzung für eine Anordnung gem. § 45 StVO nicht gegeben.

 

Dem Antrag kann daher nicht entsprochen werden.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.