Übersichtlichkeit im Horner Weg für Tiefgaragen-Nutzer schaffen
Der Regionalausschuss Horn/Hamm/Borgfelde/Rothenburgsort hat in seiner Sitzung am 14.11.2017 anliegenden Antrag der SPD-Fraktion (Drs. 21-3629) einstimmig -bei Abwesenheit der AfD-Fraktion- beschlossen.
Im Horner Weg zwischen den Hausnummern 38 und 42, befinden sich Ein-und Ausfahrt einer Tiefgarage mit ca. 50 Stellplätzen, die von den Anwohnerinnen und Anwohnerngerne genutzt wird. Mit der Neuordnung der Parkplatzflächen im Straßenraum vor einigen Jahren ist jedoch die Übersichtlichkeit beim Herausfahren nicht mehr in jedem Fall gewährleistet und es geschehen Beinahe-Unfälle.
Die Übersichtlichkeit wird durch zwei Faktoren eingeschränkt: Einerseits ist der entgegenkommende Verkehr nicht zu beobachten, wenn im Schrägparkbereich ein größeres Auto steht, andererseits wird die Sicht durch verbotswidrig parkende Autos behindert.
Der Regionalausschuss Horn/ Hamm/ Borgfelde/ Rothenburgsort möge daher beschließen:
1. Das Bezirksamt möge prüfen,ob für Herausfahrende durch die Installation von Spiegeln gegenüber der Garage eine bessere Übersicht nach beiden Seiten erreicht werden kann.
2. Das Bezirksamt möge durch geeignete Maßnahmen –wie etwa Aufstellen von Blumenkübeln oder Aufpflasterung-Falschparken verhindern.
3. Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob die ersten vier Parkplätze westlich der Einfahrt von Schräg-zu Längsseitsparken umgewidmetwerden können.
Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes teilt nach Rücksprache mit der Polizei folgendes mit:
Es gab mit dem PK 41 und dem Revier einen Vororttermin. Bei 12m Breite der beiden Zufahrten an der Fahrbahnkante wird die Zufahrt als breit genug und ausreichend einsehbar betrachtet. Eine solch breite (komfortable) Zufahrt stellt in Hamm die Ausnahme dar. Baulich wird daher kein Handlungsbedarf gesehen. Die Einfahrtsituation ist insbesondere aufgrund der westl. vorgelagerten Feuerwehrüberfahrt sehr großzügig. Vielmehr müssen sich alle Verkehrsteilnehmer an die Verkehrsregeln halten. Auf Grund der vorhandenen Breite der doppelten Überfahrt kommt es immer wieder vor, dass auf den Sperrflächen geparkt wird. In diesen Fällen kann aber jeder Bürger bei der Polizei anrufen, die dann das behindernde Kfz abschleppen lässt. Das Drehen der Stellplätze von Fahrbahnrandparken auf schräg ist damals auf politischen Wunsch erfolgt.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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