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U4 Erweiterung Horner Geest - Sorgen der Bürger ernst nehmen! (Antrag der CDU-Fraktion)

Antrag öffentlich

Sachverhalt

 

Die HOCHBAHN plant derzeit den Bau einer Verlängerung der U4 auf die Horner Geest. Die Strecke soll im Bereich der Haltestelle Horner Rennbahn ausgefädelt werden und im Wesentlichen unterhalb der Manshardtstraße liegen. Mit zwei neuen Haltestellen: „Dannerallee“ und „Stoltenstraße“, sollen bis zu 13.000 Anwohnerinnen und Anwohner einen direkten Zugang zum Hamburger Schnellbahnnetz erhalten. Für die Errichtung sind - laut Informationen der Hochbahn - umfangreiche oberirdische Baumaßnahmen erforderlich. Die Erfahrung zeigt, dass Auswirkungen von Großprojekten nicht genau kalkuliert werden können. In Bezug auf die Verlängerung der U4 gibt es allerdings realistische Einschätzungen hinsichtlich der Kosten, der Dauer und der Einschränkungen.

 

So soll die Maßnahme ca. 465 Mio. Euro kosten und Baustellen über mehrere Jahre verursachen. Aufgrund dessen wird es Streckenweise für längere Zeit zu Sperrungen der U2 und U4 Linien kommen, die Manshardtstraße wird für den Autoverkehr wegfallen, ein Bus Ersatzverkehr und weiträumige Umleitungen sind die Folge, ebenso wie Baulärm und Parkplatzärger für Anwohner und Gewerbetreibende. Des Weiteren sollen über 700 ausgewachsene Bäume der Baumaßnahme weichen, wodurch die Umwelt und das Stadtbild negativ beeinflusst werden. Weitere Auswirkungen auf die umliegende Wohnbebauung lassen sich heute auch nicht vollständig ausräumen. Trotz umfangreicher Bürgerbeteiligung sind die Sorgen groß. Die Frage der Verhältnismäßigkeit von Nutzen und Lasten ist daher mehr als berechtigt.

 

Petitum/Beschluss

 

Dies vorausgeschickt beschließt die Bezirksversammlung:

 

  1. Das Bezirksamt prüft, in wie weit sich die Belastungen für die Umwelt und insbesondere für die Bürgerinnen und Bürger auf ein Minimum reduzieren lassen. 

 

  1. Das Bezirksamt bestellt einen unabhängigen Gutachter, um

 

a)   die Machbarkeit einer unterirdischen Bauweise und

b)   die Möglichkeit einer Verkürzung der Bauphase

 

zu prüfen.

 

3. Die Bezirksversammlung wird gebeten, die notwendige Summe für das Gutachten aus Sondermitteln zur Verfügung zu stellen.

 

  1. Die Ergebnisse sollen in der Bezirksversammlung vor Genehmigungserteilung vorgestellt werden.