22-0888

Tempo-30-Zonen machen den Weg zur Schule oder Kita sicherer (Antrag der Fraktion DIE LINKE)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
07.04.2020
Sachverhalt

Mit Datum 16. Februar 2016 hat das Bundesministerium für Verkehr einen Beschluss veröffentlicht, der die Ausweitung von sog. Tempo-3-Zonen in den Bereichen Kita, Schule, Altenwohnanlagen usw. erleichtern soll.

Mit diesem Vorstoß setzt das Bundesverkehrsministerium einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um: "Die Verkehrssicherheit werden wir verbessern, um die Zahl der Verkehrsopfer weiter deutlich zu senken. Wir wollen im Rahmen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe die straßenverkehrsrechtlichen Regelungen überprüfen, um die Belastungen der Bevölkerung im Sinne eines Miteinanders von Menschen und Verkehr zu vermindern."

 

Diese Ausweitung wäre auch in allen Bereichen wo Flüchtlingsfamilien mit Kindern untergebracht sind sehr sinnvoll. Gerade Kinder und Jugendliche aus Ländern mit Krieg oder z.B. Dürren leben heute in Hamburg. Diese Kinder und Jugendliche kennen häufig ein Verkehrsaufkommen wie hier in Hamburg nicht und sind deshalb regelmäßig beim Queren von Straßen überfordert und somit gefährdet.

Deshalb sollten vor allen Unterkünften in denen Familien mit Kindern und auf ihren Wegen in die Kita, der Schule und z.B. zu HdJ Tempo-30-Zonen Normalität sein.

 

In der Unterkunft in der Wendenstraße leben viele Kinder und Jugendliche. Diese Kinder gehen zur Schule in der Osterbrookstraße und müssen dorthin auch Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen queren. Einen Zebrastreifen oder eine Ampelanlage gibt es auf dem direkten Weg aber nicht und deshalb sind diese Kinder jedes Mal sehr gefährdet, wenn sie über solche Straßen gehen müssen.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte möge beschließen:

 

1. Die Verwaltung wird aufgefordert vor allen Unterkünften in denen Flüchtlingskinder und Jugendliche wohnen sog. Tempo-30-Zonen einzurichten.

2. Die Verwaltung wird aufgefordert die Wege zu Kitas, Schulen und HdJ ebenfalls mit der Änderung in sog. Tempo-30-Zonen sicherer zu machen.

3. Die BV ist über die Umsetzung dieser Forderung zeitnah zu unterrichten.