22-2499.2

Tempo 30 Zone vor dem Eingang zum Pausenhof der Ganztagsgrundschule Rotenhäuser Damm

Mitteilung öffentlich

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24.03.2022
Sachverhalt

Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel hat in seiner Sitzung am 23.11.2021 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-2499 einstimmig zugestimmt.

Die Bezirksversammlung hat diesen Beschluss in ihrer Sitzung am 16.12.2021 bestätigt.

 

Seit geraumer Zeit wird der Eingang zum Pausenhof der Ganztagsgrundschule Rotenhäuser Damm vermehrt dazu benutzt, die Grundschulkinder zur Schule zu bringen. Da der Eingang unmittelbar an der vielbefahrenen Georg- Wilhelm- Str. liegt und diese Kinder auch sichererer zur Schule kommen sollen, wäre es sinnvoll, eine Tempo 30 Zone vor der Schule, von der Neuhöfer Str. bis zum Gaswerkweg, zeitnah einzurichten.

 

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel beschließen:

 

Wir bitten den Bezirksamtsleiter, sich bei den zuständigen Stellen sich dafür einzusetzen, dass eine Tempo 30 Zone vor dem Pausenhofeingang der Ganztagsgrundschule Rotenhäuser Damm, auf der Georg- Wilhelm- Str. von der Neuhöfer Str. bis zum Gaswerkweg, zeitnah eingerichtet wird.

 

 

Die Polizei / Verkehrsdirektion 51 nimmt zu dem Beschluss unter Beteiligung der Straßenverkehrsbehörde (StVB) des örtlich zuständigen Polizeikommissariats (PK) 44 mit Schreiben vom 26.01.2022 wie folgt Stellung:

 

1. Ausgangslage

Mit dem o.g. Beschluss wird die Einrichtung einer Tempo 30-Strecke in der Georg-Wilhelm-Straße im Bereich der Ganztagsschule gefordert.

 

2. Bewertung

Nach Angaben der StVB des PK 44 weist der Pausenhof der Schule Rotenhäuser Damm an der Georg-Wilhelm-Straße drei Zugänge auf. Bei der Georg-Wilhelm-Straße handelt es sich um eine Bezirksstraße mit gesamtstädtischer Bedeutung. Sie führt durch ein Mischgebiet in dem auch Gewerbetreibende ansässig sind.

Die StVB des PK 44 beobachtete, dass alle Schulhofzugänge zu Schulbeginn und -ende stark frequentiert sind. An allen drei Pausenhofzugängen werden Schulkinder sowohl von zu fußgehenden als auch von kraftfahrenden Personen zur Schule gebracht / abgeholt. Die Situationen sind teilweise unübersichtlich. Weiterhin befindet sich nördlich des Pausenhofs noch eine Kita, die bei der Betrachtung hinsichtlich der Einrichtung einer Tempo 30-Strecke mit einbezogen werden sollte.

 

3. Fazit

Der Einrichtung einer Tempo 30-Strecke vor der zur Rede stehenden Schule, bzw. der genannten Kita wird seitens der VD 51 zugestimmt. Bei der Prüfung wurden die Bestimmungen nach den Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) zugrunde gelegt. Diese sollten bei der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung ebenfalls Anwendung finden.

 

 

Das Bezirksamt wird die entsprechenden Schilder nach Vorliegen der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung bestellen (Lieferzeit ca. 8 Wochen) und nach deren Eingang schnellstmöglich aufbauen.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.