21-4440.2

Tempo-30-Zone Harburger Chaussee

Mitteilung öffentlich

Sachverhalt

 

 

Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel hat in seiner Sitzung am 11.09.2018 dem Antrag der Fraktion DIE LINKE, der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der GRÜNE-Fraktion Drs. Nr. 21-4440 in der nachfolgend aufgeführten Fassung mehrheitlich - gegen die Stimme der AfD-Fraktion - zugestimmt. Die Bezirksversammlung hat den den Beschluss des Ausschusses in Ihrer Sitzung am 20.09.2018 mehrheitlich - gegen die Stimmen der AfD-Fraktion- bestätigt.

 

 

Seit einiger Zeit darf die Harburger Chaussee in der Nacht nur noch mit 30 KMH befahren werden. Für die Anwohner_innen ist das sehr gut, weil dadurch eine starke Minderung der Belästigung durch Lärm erreicht werden konnte.

 

Tagsüber jedoch ist der Lärm wieder im üblichen Bereich, weil die Harburger Chaussee eine recht stark befahrene Strasse ist. Viele LKW-Fahrer mit vollen und leeren Containern nutzen diesen Weg in den Hafen um Waren anzuliefern, bzw. in Containerdepots um dort ihre Container abzugeben. Aber gerade leere Container sind bei Transporten sehr laut. Jede Unebenheit der Strasse erzeugt einen hohen Lärmpegel. Auch wenn der durchschnittliche Lärm im Rahmen der erlaubten Belastungen liegt, ist der Lärm zumindest in vielen Fällen erheblich darüber. Eine Reduzierung der Geschwindigkeit auch tagsüber auf Tempo 30 ist daher geeignet, die Gesundheitsbelastungen und -gefährdungen durch Lärm für die Anwohner_innen zu verringern.

 

Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel möge beschliessen:

 

  1. Die zuständige Behörde wird aufgefordert, auf der Harburger Chaussee eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h einzuführen.

 

  1. Der Regionalausschuss soll zeitnah über das Ergebnis informiert werden.

 

 

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS), Verkehrsdirektion VD 511 nimmt mit Schreiben vom 12.11.2018 wie folgt Stellung:

 

Die Harburger Chaussee ist eine der Hauptachsen für den Schwerlastverkehr vom und zum Hafenbereich.

Im Rahmen des Lärmaktionsplans 2012 wurden die 40 lautesten Straßen Hamburgs, zu der auch die Harburger Chaussee zählt, überprüft. Im Rahmen der Überprüfung wurde festgestellt, dass eine Reduzierung auf Tempo 30 zur Nachtzeit eine spürbare Lärmminderung für die Anwohner ergibt. Die Anordnung Tempo 30 zur Nachtzeit erfolgte als Pilotversuch. Um eine verlässliche Aussage über die Lärmminderung tref-fen zu können, finden weiterhin Untersuchungen statt. Ein endgültiges Ergebnis liegt noch nicht vor.

Weitere verkehrsbeschränkende Maßnahmen wurden nicht geprüft.

Aus hiesiger Sicht hat sich die Verkehrssituation soweit nicht verändert. Mögliche Sicherheitsdefizite, die eine weitere Beschränkung des fließenden Verkehrs notwendig machen würde, sind nicht festzustellen.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.