22-2388.2

Tempo 30 in der Anliegerstraße Finkenriek

Mitteilung öffentlich

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24.03.2022
Sachverhalt

Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/ Veddel hat in seiner Sitzung am 26.10.2021 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der CDU-, SPD- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-2388 einstimmig zugestimmt.

Der Hauptausschuss hat diesen Beschluss in seiner Sitzung am 30.11.2021 anstelle der Bezirksversammlung bestätigt.

 

Die kleine Anliegerstraße Finkenriek liegt zwischen dem Finkenrieker Deichweg und dem Finkenrieker Hauptdeich im Deichgrund, parallel zum Finkenrieker Hauptdeich ( Deichverteidigungsstr.). Es gibt in der Straße nur Wohnbebauung und ist von beiden Seiten nur für Anlieger freigegeben. Durch die vielen umliegenden Straßenbaustellen (auch Autobahn) wird diese kleine Straße, in der letzten Zeit, vermehrt als Abkürzung und Stauumfahrung genutzt und dies mit einer leider sehr häufig nicht angepassten Geschwindigkeit. Insofern erscheint eine durchgängige Beschränkung auf Tempo 30 km/h, als notwendig.

 

Der Regionalausschuss Wilhelmsburg / Veddel bittet den Bezirksamtsleiter sich dafür einzusetzen, dass auf der gesamten Länge der Anliegerstraße Finkenriek (von Finkenrieker Deichweg bis Finkenrieker Hauptdeich im Deichgrund) eine Tempo 30 Zone eingeführt wird.

 

 

Die Polizei / Verkehrsdirektion 51 nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 07.12.2021 wie folgt Stellung:

 

Mit dem Beschluss wird die Einrichtung einer Tempo 30-Zone im Straßenzug Finkenriek im Bereich der lediglich für Anlieger freigegebenen Strecke gefordert.

 

Die Zuständigkeit bei der Anordnung von Tempo 30-Strecken liegt bei den Straßenverkehrsbehörden. Sie werden regelhaft vor sozialen Einrichtungen nach den Vorschriften des § 45 Abs. 9, Satz 4 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) i.V.m. den Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) geprüft und eingerichtet. In der Straße Finkenriek existieren keine derartigen Einrichtungen, weshalb eine Prüfung nach dieser Vorschrift entfällt. Der Anordnung einer Tempo 30-Strecke zur Gefahrenabwehr kann aus rechtlichen Gründen nicht zugestimmt werden, da hierfür die Voraussetzungen fehlen. In einem dreijährigen Betrachtungszeitraum konnten in dem besagten Straßenteil vier Verkehrsunfälle (alle ohne Personenschaden) festgestellt werden. Belege für häufige Geschwindigkeitsüberschreitungen liegen nicht vor.

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) entscheidet unter verkehrspolitisch konzeptionellen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung einer flächendeckenden Verkehrsplanung über die Einrichtung von Tempo 30-Zonen in Hamburg nach Maßgabe bezirklicher Vorschläge. Die Umsetzung der positiv bewerteten Vorschläge gehört zu den regulären Aufgaben der Bezirksämter.

 

Somit müsste die Forderung für die Einrichtung einer Tempo 30-Zone an die BVM gestellt werden, wenn die Ausdehnung der vorhandenen Tempo 30-Zone in der Straße Finkenriek beabsichtigt wird. Die Straßenverkehrsbehörde wird die Planungen hierzu anschließend konstruktiv begleiten.

 

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 07.01.2022 wie folgt Stellung:

 

Die Straße Finkenriek in Hamburg-Mitte ist eine Bezirksstraße im nachgeordneten Netz. Sie verläuft im angesprochenen Abschnitt parallel des Finkenrieker Hauptdeiches. Verkehrszahlen liegen aufgrund der nachgeordneten Netzbedeutung nicht vor. Buslinienbetrieb ist im Abschnitt zwischen König-Georg-Deich und Kornweide nicht vorhanden und auch nicht geplant.

Vor diesem Hintergrund stimmt die BVM der Einführung einer Tempo-30-Zone in diesem Abschnitt zu.

Der Abschnitt des Finkenriek zwischen König-Georg-Deich und Finkenrieker Deichweg wird derzeit und auch im Zielnetz von Buslinien befahren. Einer Tempo-30-Zone kann jedoch auch in diesem Abschnitt und im weiteren Verlauf des Finkenrieks bis zur Kornweide zugestimmt werden. Bei dem durch Busverkehr befahrenen Teil des Finkenrieks handelt es sich um einen sehr kurzen Abschnitt mit einer überschaubaren Verkehrsstärke. Aus Sicht des Busverkehrs ist die Voraussetzung für die Umsetzung einer Tempo-30-Zone jedoch, dass an den Knotenpunkten sowie den Fahrbahnbreiten keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden, die den Busverkehr beeinträchtigen. Zudem wird eine klassische Rechts-vor-links-Vorfahrtsregelung am Knoten Finkenriek/Finkenrieker Deichweg aufgrund der Höhendifferenz der Knotenarme und der Knotengeometrie kritisch gesehen.

 

Die fachliche und finanzielle Zuständigkeit der Umsetzung der Maßnahme liegt beim Bezirksamt Hamburg-Mitte.

Ob eine Tempo-30-Zonen Regelung ggf. nur im Bereich der Wohnbebauung umgesetzt wird, muss durch das Bezirksamt und die anordnende Behörde für Inneres und Sport beurteil werden.

 

 

Das Bezirksamt teilt zu dem Beschluss Folgendes mit:

Das Bezirksamt befürwortet die Einrichtung einer Tempo-30 Zone zwischen den Einmündungen Finkenriek/Finkenrieker Hauptdeich sowie Finkenriek/Finkenrieker Deichweg und wird die Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde zur Umsetzung aufnehmen. Bauliche Anpassungen werden nicht vorgesehen.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.