Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen - Region Rahlstedt
Letzte Beratung: 02.09.2026 Regionalausschuss Rahlstedt Ö 5
Folgende straßenverkehrsbehördliche Anordnungen liegen der Geschäftsstelle vor:
- Mehlandsredder 12
Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrischer betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen
- Spitzbergenweg 12 und 19
Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrischer betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen
- Liliencronstraße 99 bis Brockdorffstraße
Tempo 30 Strecke
- Kriegkamp / Saseler Straße
Tempo 30 vor dem dortigen Spielplatz
- Rahlstedter Straße 68a und 70
Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrischer betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen
- Schöneberger Straße 72a-k
Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrischer betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen
- Mehlandsredder
Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen
- Theodor-Storm-Straße 3
Einrichtung eines personenbezogenen barrierefreien Parkstandes für einen Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung
- Rahlstedter Straße 34
Wegordnung des eingeschränkten Haltverbots
- Rahlstedter Straße 139
Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrischer betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen
- Greifswalder Straße ggü. 86
Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrischer betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen
Der Regionalausschuss Rahlstedt wird um Kenntnisnahme gebeten.
straßenverkehrsbehördliche Anordnungen
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