Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen
Folgende straßenverkehrsbehördliche Anordnungen der Polizei werden dem Hauptausschuss anstelle der Regionalausschüsse zur Kenntnis gegeben:
Horner Weg / Höhe Rhiemsweg
Änderung/ Entfernung von Verkehrszeichen an den Fußgängerüberwegen am Kreisverkehr Horner Weg/ Rhiemsweg
Begründung: Im Zusammenhang mit der Einrichtung einer Fahrradstraße im Horner Weg wurde der Kreuzungsbereich Rhiemsweg zu einem Kreisverkehr umgebaut. Bei der Beschilderung für den Kreisverkehr wurden an allen vier Zufahrten die Verkehrszeichen (VZ) 350 aufgestellt, was sich bei einer nachträglichen Prüfung als nicht regelkonform gemäß der Richtlinie für Fußgängerüberwege (FGÜ) von 2001 herausgestellt hat. Demnach sind die VZ 350 nur in Streckenbereichen und nicht an Knotenpunkt –und Kreisverkehrszufahrten aufzustellen. Die Markierungen durch VZ 293 bleiben davon unberührt.
Letzter Heller, Einmündung Horner Brückenweg
Beschränkung des motorisierten fließenden Verkehrs an der Einmündung Horner Brückenweg („Verbot der Durchfahrt“)
Begründung: Durch die Aufstellung des VZ 260 mit dem Zusatzzeichen „Anlieger frei“ an der Eimündung Horner Brückenweg / Letzter Heller soll der Durchgangs- bzw. Abkürzungsverkehr herausgenommen werden, der insbesondere zu Hauptverkehrszeiten nicht an der Ampelanlage Horner Brückenweg / Horner Landstraße warten will. Bei Verkehrsbeobachtungen wurde dabei festgestellt, dass gerade diese Fahrzeugführenden, die die Straße Letzter Heller als Abkürzung nahmen, die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit augenscheinlich öfter missachteten. Die Aufstellung dieser Verkehrszeichen soll probeweise für mindestens ein Jahr bzw. bis zur Fertigstellung der Umbaumaßnahmen der Horner Landstraße (EMS) erfolgen. Spätestens nach den Umbaumaßnahmen ist die Verkehrssituation in der Straße Letzter Heller neu zu bewerten.
Riesserstraße/Marienthaler Straße
Begründung: Der bereits vorhandene FGÜ ist nicht ausreichend beleuchtet.
Öjendorfer Weg ggü. 10b (Rückseite Ärztehaus)
Neuordnung der Behindertenparkplätze und Stellplätze für die Krankentransportfahrzeuge
Begründung: Nach einem Beschluss der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte zur Drucksache 22-1031.1 "Parken auf dem Fußweg am Öjendorfer Weg verhindern" wurden die Stellplätze für Behinderte und Krankentransportfahrzeuge im Öjendorfer Weg ggü. Nr. 10b (Rückseite Ärztehaus) in Augenschein genommen.Die Mitglieder der Bezirksversammlung führten an, dass dort parkende Fahrzeuge oftmals in den Parkständen zu weit vor fahren und so die Gehwege teilweise für Kinderwagen und/oder Rollstuhlfahrer etc. nicht nutzbar machten. Diese Feststellungen konnte die StVB vor Ort auch treffen.
Aufgrund dieser Feststellungen wurden die Stellplätze in Anlehnung an die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen und die Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen neu überarbeitet. Zur Verhinderung eines Parkens mit Überhang auf den Gehweg wurden die Standorte der Verkehrszeichen und Absperrelemente so gewählt, dass dies zukünftig nicht mehr möglich ist. Hierzu sind jedoch die Fahrbahnmarkierungen zusätzlich erforderlich.
Steinbeker Marktstraße (Marktplatz)
Erweiterung der bestehenden Parkplatzfläche mit gleichzeitigen Nutzungsbeschränkungen
Begründung: Auf Bitte der anliegenden Geschäftsinhaber sollen auf dem Steinbeker Marktplatz mehr Parkplätze für Kunden geschaffen werden. In Abstimmung mit dem Bezirksamt und den politischen Gremien wird auf dem Marktplatz ein durch Findlinge abgegrenzter Bereich neu hergestellt bzw. mit dem bereits vorhandenen verbunden. Weiterhin wurde festgelegt, dass der Parkplatz nur für Pkw zugelassen ist und die Parkdauer durch Auslegen einer Parkscheibe für 2 Stunden werktags von 08 bis 20 Uhr begrenzt ist. Außerhalb dieser Zeit stehen die Parkplätze somit den Bewohner/innen zur Verfügung.
Bredowstraße (nördliche Seite) zwischen Pinkertweg und Unterer Landweg
Neuordnung der Flächen für den ruhenden Verkehr
Begründung: Im Rahmen der Bearbeitung einer Beschwerdelage hinsichtlich unerlaubten Gehwegparkens im Bereich der Bredowstraße wurde festgestellt, dass ein Großteil der Beschilderung und Markierungen für den ruhenden Verkehr der hiesigen StVB-AO vom 29.07.1998 nicht mehr vorhanden waren.
Weiterhin war festzustellen, dass durch anliegende Firmen im Bereich zwischen Pinkertweg und Moorfleeter Straße viele öffentliche Geh- und Radwegflächen durch unerlaubte Absperrelemete in Form Betonringen, Findligen oder anderen Einbauten gesperrt worden waren. Aufgrund dieser Feststellungen wurde am 25.06.2020 ein Ortstermin mit Vertretern des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes und dem Polizeikommissariat 422 StVB durchgeführt. Der derzeitige Zustand wurde gemeinsam in Augenschein genommen und einvernehmlich festgestellt, dass Veränderungen vorgenommen werden müssen, so dass gemeinsam die vorstehenden Maßnahmen vereinbart wurden.
Aufgrund des weiterhin geringen Fußgänger- und Radfahrverkehrs ist es vertretbar, die verbleibende Gehwegflächen für den Radverkehr im Rahmen der sogenannten Servicelösung freizugeben.
Niedergeorgswerder Deich 177 - 179
Halteverbote auf einer Länge von ca. 40 Metern auf der Südseite
Begründung: Die Straße macht in diesem Bereich einen Verschwenk. Der Kurvenbereich ist nicht einsehbar. Durch das Halteverbot wird das Ausweichen bzw. der Begegnungsverkehr ermöglicht.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.