Straßenschäden in Billstedt, Mümmelmannsberg und Billbrook beseitigen
Letzte Beratung: 17.05.2022 Regionalausschuss Billstedt Ö 9.4
Die Bezirksversammlung hat die nachstehende Vorlage, Drs. 22-2811.1 in ihrer Sitzung am 24.03.2022 einstimmig beschlossen und den Beschluss des Regionalausschusses Billstedt damit bestätigt.
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Der Regionalausschuss Billstedt hat in seiner Sitzung am 22.03.2022 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-2811 einstimmig zugestimmt.
In Billstedt gibt es an vielen Stellen Straßenschäden. Das betrifft nicht nur die Hauptverkehrsstraßen, wie zum Beispiel Schiffbeker Weg, Glinder Straße, Billstedter Hauptstraße, sondern auch Nebenstraßen in den Wohngebieten.
Bereits im letzten Jahr haben wir erhebliche Straßenschäden konkret benannt. Daraufhin wurden die größten Löcher beseitigt. Der Großteil der Löcher ist aber immer noch vorhanden.
Wir Um ein sicheres Befahren unserer Straßen zu gewährleisten, bitten wir das Bezirksamt schnellstmöglich die Straßen zu besichtigen und dafür zu sorgen, dass die Straßenschäden beseitigt werden.
Wir behalten es uns vor, weitere Straßenschäden zu melden, wenn nicht alle Schäden beseitigt wurden.
Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Billstedt beschließen:
Das Bezirksamt nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Zu 1., 2., 4. und 5.:
Die Wegeaufsicht des Bezirksamtes Hamburg-Mitte nimmt sich der Sache an und wird dem Regionalausschuss berichten.
Regelhaft überwachen die Wegewarte den Zustand der Wege und begehen Hauptstraßen zweimal und Bezirksstraßen einmal im Monat, um mögliche Schäden aufzunehmen. Die Schadensbeseitigung erfolgt durch das Bezirksamt oder durch eine Straßenbaufirma. Bei der Schadensbehebung hat die Versicherungspflicht oberste Priorität.
Der Leiter der Straßenunterhaltung Ost, die für den Bereich Billstedt zuständig ist, wird im Mai 2022 dem zuständigen Regionalausschuss über seine Arbeit berichten.
Zu 3.
Die Behörde für Inneres und Sport teilt Folgendes mit:
Die Empfehlungen zu 3. kann nicht berücksichtigt werden. Die Polizei ist für die Auflistung von Straßenschäden nicht zuständig. Die Zuständigkeit liegt bei dem Bezirksamt als zuständige Straßenbaubehörde.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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