22-1765

Stadtteilkultur retten! - Verzicht auf Erbringung von Eigenanteilen während der Pandemie (Antrag der Fraktion DIE LINKE)

Antrag öffentlich

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Gremium
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18.03.2021
Sachverhalt

 

Durch die steten Beschränkungen in der Pandemie ist ein Großteil der Arbeit der Stadtteilkultur zusammengebrochen. Keine Konzerte, Kurse, Ausstellungen, Lesungen oder Tanz- und Theaterdarbietungen in Präsenz und so auch keine Einnahmen durch Gebühren oder Eintritte. Alternative Formate zu entwickeln ist schwer, nicht immer erfolgreich im Sinne einer zählbaren Publikumsansprache und zudem setzen sie meist eine erweiterte technische Ausstattung mit digitaler Technik, die Entwicklung interaktiver Websites und den Erwerb von  Know-how voraus.

Um dennoch solche Formate zu ermöglichen, haben die Akteur*innen die Möglichkeit, Projektmittel der Bezirksversammlung zu beantragen. Aber neben den Möglichkeiten der Festbetrags oder Teilfinanzierung wird im Bezirk fast ausschließlich die Variante der Fehlbedarfsfinanzierung praktiziert. Bei dieser werden lediglich jene Teile als förderfähig betrachtet, die zur Gesamtfinanzierung eines Projektes durch den Antragstellenden nicht aufzubringen sind.

Im Zuge der Pandemie sind aber Eigenmittel der Stadtteilkulturträger*innen weitestgehend aufgebraucht. Um das bezirkliche Kulturleben zu sichern, sind daher dringend Impulse nötig, die trotz aller Beschränkungen Stadtteilkulturarbeit ermöglichen.

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung möge daher beschließen:

 

Das Bezirksamt ermöglicht bis auf weiteres jede Art von Projektförderung: Festbetrags-, Teil-oder Fehlbedarfsfinanzierung, kommuniziert dies proaktiv an die Akteur*innen der Stadtteilkultur und unterstützt so Versuche, Stadtteilkultur auch jenseits von Publikumspräsenz zu ermöglichen.

Auf die Voraussetzung des Nachweises von Eigenmitteln wird bis auf weiteres verzichtet.