22-1735

Stadtteilarbeit in Horn langfristig sicherstellen - Stadtteilverein Horn e.V. unterstützen (Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
02.03.2021
Sachverhalt

 

Der Stadtteil Horn mit heute rd. 38.500 Einwohnerinnen und Einwohnern ist mehr als 700 Jahre alt. Er verfügt über große Wohnbestände mit noch relativ erschwinglichen Mieten und einer guten Verkehrsanbindung. Dies macht den Stadtteil attraktiv für viele junge Familien oder auch Studierende. Aktuell steht der Stadtteil vor großen Veränderungen, so wird z.B. die U-Bahnlinie 4 auf die Horner Geest verlängert und viele neue Wohnungsbauvorhaben vorangetrieben, sodass auch von einem deutlichen Anstieg der Bevölkerung auszugehen ist.

 

Vor diesem Hintergrund ist eine funktionierende Stadtteilarbeit essentiell. Ein wichtiger Akteur ist der Stadtteilverein Horn. Dieser bringt Bürgerinnen und Bürger, Geschäftsleute sowie soziale Einrichtungen aus Horn und Umgebung zusammen. Die Vereinsmitglieder engagieren sich in Beiräten, der Stadtteilkonferenz sowie dem Stadtteilhaus Horner Freiheit und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Gemeinschaft im Quartier.

 

In Zeiten der Pandemie – Jahresabschluss 2020 – wurde jedoch deutlich, dass durch den Ausfall diverser Veranstaltungen im Jahre 2020 keinerlei Einnahmen generiert werden konnten.

 

Eine Gegenüberstellung der Fixkosten (Nutzung des Stadtteilhauses, Versicherungsleistungen, Stromkosten sowie Kontoführungsgebühren) und den festen Einnahmen (Mitgliedsbeiträge sowie Beetgebühren für die Horner Paradiese) im Jahr 2020 hat einen monatlichen Negativbetrag von ca. 250,00 € ergeben.

 

Wenn der Stadtteilverein weiterhin den Bewohnerinnen und Bewohnern in Horn zur Seite stehen soll, ist eine Unterstützung unerlässlich.

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund möge der Hauptausschuss Hamburg-Mitte beschließen:

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte stellt dem Stadtteilverein Horn e.V. eine Summe von 6000€ (entspricht eines Ausgleichs der Unterdeckung von 24 Monaten) zur Bewältigung der corona-bedingten Einnahmeausfälle aus dem Förderfonds konsumtiv zur Verfügung.