22-0568

Stadtentwicklungsprojekt Osterbrookhöfe - Aufteilung der Flächen des Sport- und Jugendzentrums auf der Fläche des Aschbergbades prüfen (Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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19.12.2019
Sachverhalt

Rund um die Hansaburg im Osterbrookviertel entsteht ein neues Quartier, welches als Pilotprojekt für die Stadtentwicklung im gesamten Hamburger Osten steht. Die Osterbrookhöfe sollen von 2021 an mit ca. 840 Wohnungen auf dem heutigen Gelände der Ernst-Fischer-Spielplätze, genutzt vom SC Hamm 02 und anliegendem Jugendtreff, entstehen. Mit einem großen Flächentausch soll die jetzige Sportanlage des SC Hamm 02 zusammen mit dem Jugendtreff Hamm e.V. auf das heutige Aschberggelände (die östliche Seite des Rückerskanals) verlegt werden. Die Kleingärten westlich des Rückerskanals werden auch verlagert und erhalten vor Ort Ersatzflächen auf der östlichen Seite des Kanals.

 

Auf dem heutigen Gelände des Aschbergbades soll ein neues Zentrum mit einem Sport- und Freizeitcampus entstehen, wo ein neues Hallenbad, zwei Kunstrasenplätze u. a. für den SC Hamm 02, Jugendtreff Hamm e.V., Bewegungskita sowie eine Sporthalle ihre neue Heimat finden. Damit werden die Ernst-Fischer-Spielplätze nach Jahrzehnten um einige Hundert Meter ortsnah verlagert und in ihren Nutzungsmöglichkeiten optimiert.

 

Mit dem vorgestellten Entwurf ist es gelungen, ein Quartierszentrum für das Osterbrookviertel zu konzipieren, das Kinder- und Jugendarbeit mit Sportangeboten weiterentwickelt. Dadurch erschließen sich neue Möglichkeiten vor Ort. Dieses Bauprojekt ist aktuell das wichtigste Stadtentwicklungsprojekt in Hamm und sichert die Zukunft vom Jugendtreff sowie vom SC Hamm 02 und gibt dem öffentlichen Bad eine langfristige Perspektive. Die neuen Räumlichkeiten müssen eine positive Entwicklung mit mehr Vereinsmitgliedern sowie Nutzerinnen und Nutzern hinsichtlich der zukünftigen Angebote berücksichtigen.

Die Erstellung des Bebauungsplans Hamm 3 für das neue Quartierszentrum befindet sich nun im Prozess (Einleitungsbeschluss 10.06.2019). Dieser Prozess muss von der lokalen Bezirkspolitik konstruktiv begleitet werden. Insbesondere sind die Bedarfe der Nutzerinnen und Nutzer vor Ort in den Blick zu nehmen. Aufgrund der massiven Investitionen in die Schulsporthallen sind zurzeit viele Hallen vorübergehend geschlossen. Bereits vor den Sanierungen gab es häufiger Herausforderungen bei der Unterbringung von Training in Schulsporthallen. Dies ist u.a. zurückzuführen auf die steigenden Mitgliederzahlen im lokalen Vereinssport und daher ist eine Ausweitung von Hallenzeitenkapazitäten für möglichst viele verschiedene Sportarten unerlässlich. Ferner ist ein trainings- und wettkampfgerechtes Schwimmbecken für den Schwimmsport in dem neuen Quartiersbad wünschenswert, um diesen Sport stärker als bisher zu fördern. Neben der sportlichen Betätigung ist auch von vielen Anwohnenden die Nachfrage nach einem Außenbecken (nach dem Vorbild des Solebades im Ariba in Norderstedt) hoch.

 

Des Weiteren sind neue Herausforderungen auf den „Ideenteil“ des Wettbewerbsverfahrens zugekommen, indem eine Mindestanzahl an Stellplätzen für Pkw nach der Stellplatzverordnung vorzuhalten ist. Im Zusammenhang mit der begrenzten Fläche muss hier nach kreativen und flächensparenden Lösungen gesucht werden. Im Ausschuss für Stadtplanung am 4. Dezember 2019 ist zudem auf Anregung des Quartiersbeirates Osterbrook über ein mögliches Qualifizierungsverfahren (d.h. Wettbewerbsverfahren) für das Sport- und Freizeitzentrum diskutiert worden. Ein solches Qualifizierungsverfahren nach bzw. im Rahmen der Prüfung wurde im Ausschuss vom Bezirksamt sowie von der Bezirkspolitik begrüßt.

 

Im Kontext des Modellvorhabens zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung (auch bekannt unter dem sog. „100 Mio. Projekt) kann zu Recht in dem Stadtentwicklungsprojekt von innovativen Ansätzen der Quartiersentwicklung gesprochen werden. Es werden sportliche und soziale Infrastruktur vor Ort gebündelt und tragen dazu bei, den Zusammenhalt vor Ort zu stärken. Das Bezirksamt sollte entsprechend untersuchen, inwiefern die von den Anwohnenden und Sportreibenden im Prozess angemeldeten zusätzlichen Bedarfe und Wünsche auch über das Modellvorhaben finanziert werden können.

 

Im neuen Quartierszentrum haben die Vorhabenträger, die Stadt und der Bezirk die Möglichkeit, Synergieeffekte zu nutzen und beim geplanten Neubau eines Quartiersbades sowie einer (bisher geplanten Mehrzweck-) Halle den Herausforderungen für den Sport im südlichen Hamm zu begegnen. Das gemeinsame Ziel sollte eine möglichst nachhaltige Lösung im Sinne der Sporttreibenden sowie Anwohnerinnen und Anwohner sein.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

  1. Die Bezirksversammlung begrüßt das Stadtentwicklungsprojekt Osterbrookhöfe und sieht in diesem eine Chance für eine nachhaltige Entwicklungsperspektive des gesamten Osterbrookviertels. Insbesondere ist das hohe Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirksamtes bei dem Planungsprozess positiv hervorzuheben.
  2. Die Bezirksversammlung begleitet weiterhin den weiteren Planungsprozess konstruktiv und unterstützt die Anliegen der Sporttreibenden sowie des Stadtteils nach einem trainings- und wettkampfgerechten Schwimmbecken sowie nach weiteren vielfältigen Angeboten in dem neuen Sport- und Jugendzentrum im südlichen Hamm.
  3. Die Bezirksversammlung bittet das Bezirksamt im Rahmen der Erstellung des Bebauungsplans Hamm 3, eine effiziente Flächennutzung sowie Flächenaufteilung zwischen den nachfolgend genannten Angeboten bei Erhaltung der zwei geplanten Kunstrasenplätze gemeinsam mit Bäderland zu prüfen, um den Anforderungen an die jeweilige Arbeit der Stakeholder zu entsprechen:
    • Wettkampfgerechtes Schwimmbecken im Quartiersbad
    • An das Quartiersbad angeschlossenen kleiner Außenschwimmbereich
    • Sporthalle mit möglichst vielseitigen Nutzungsmöglichkeiten insbesondere für den Vereinssport
    • Räumlichkeiten für den Jugendtreff Hamm e.V. mit möglichen Außenflächen bzw. Dachnutzung
    • Räumlichkeiten für das neue Vereinsheim des SC Hamm 02 mit entsprechender Gastronomie
    • Bewegungskita mit Außenflächen
  4. Die Bezirksversammlung spricht sich darüber hinaus für ein Qualifizierungsverfahren für das Sport- und Freizeitzentrum aus.
  5. Die Bezirksversammlung bittet das Bezirksamt ferner zu prüfen, ob eine (Teil-) Finanzierung des neuen Sport- und Jugendzentrums auf dem Gelände des Aschbergbades über das Programm „Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung“ möglich ist.
  6. Der Stadtplanungsausschuss ist über die Prüfungsergebnisse zu informieren.