Stadtentwicklung nicht auf Kosten der Stadtnatur - Effiziente Bauplanung im Einklang mit Hamburgs Grün! (Antrag der GRÜNE-Fraktion)
Letzte Beratung: 21.11.2019 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 9.3
Der Naturschutzrat Hamburg hat die Bezirksversammlungen im August 2019 auf die stark gestiegene Anzahl von Bebauungsplanverfahren nach §13a BauGB, dem sogenannten beschleunigten Verfahren, hingewiesen und diese dazu aufgerufen dieser Entwicklung entgegenzuwirken.
In ordentlichen Bebauungsplanverfahren müssen Eingriffe in Naturflächen bilanziert und ausgeglichen werden. Im Verfahren nach §13a kommt es zu einem Entfall der Anwendung der Eingriffsregelung, wodurch Naturflächen nicht ausgeglichen werden müssen, sondern ersatzlos verloren gehen. Dies ist vor dem Hintergrund des Rückgangs von Stadtgrün und der akuten Bedrohung vieler Tier- und Pflanzenarten nicht hinnehmbar.
Gleichzeitig erkennen wir an, dass die Verwendung von §13a BauGB insbesondere bei der Überplanung von vollständig bebaut und/oder versiegelten Flächen in Verbindung mit der im Bezirk Hamburg-Mitte freiwillig durchgeführten Bürger*innenbeteiligung in Form einer Öffentlichen Plandiskussion durchaus Vorteile bietet und für diese Fälle auch zukünftig möglich sein soll.
Die GRÜNE Fraktion Hamburg-Mitte schlägt daher einen Mittelweg vor, der den Mehraufwand für die Verwaltung begrenzt und gleichzeitig den Schutz unserer Grünflächen sicherstellt.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt verzichtet auf die Anwendung von §13a BauGB, wenn
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