21-3752.1

Sperrung des Gehwegs zwischen Messetunnel und Lagerstraße durch Veranstaltungen / Beiratsempfehlung 09/2017 vom 19.09.2017 / Karolinenviertel/ Quartiersbeirat

Vorlage öffentlich

Sachverhalt

Der Ausschuss für Wohnen und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung die Vorlage zur Kenntnis genommen und zur weiteren Befassung an den Cityausschuss weitergeleitet.

Auf der Sitzung des Quartiersbeirats Karolinenviertel am 19.09.2017 wurde das Problem der Sperrung der provisorischen Querung der Parkplatzfläche/ des Gehwegs zwischen Messetunnel und Lagerstraße durch Veranstaltungen auf dem Messegelände besprochen. Der Beirat hat festgestellt, dass die Fläche im Eigentum der FHH ist, und die Fläche vom Charakter her öffentlich ist und damit dem Hamburger Wegegesetz unterliegt. Der Quartiersbeirat empfiehlt aufgrund der offensichtlich fehlenden Genehmigungen der Veranstaltungen im öffentlichen Raum, dass das zuständige Fachamt sicherstellt, dass zukünftig die entsprechenden Nutzungsgenehmigungen durch die Veranstalter eingeholt werden und dabei sichergestellt wird, dass die Durchwegungsmöglichkeit für die Öffentlichkeit erhalten bleibt. Das zuständige Polizeikommissariat PK 16 ist wegen der Sicherheit zu beteiligen.

Teilnehmervotum: 24 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen

Beiratsvotum: 14 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen

Votum Politik:   2 Ja-Stimmen0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen

 

Stellungnahme des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung (SL):

Auf der Beiratssitzung wurde von Beiratsmitgliedern berichtet, dass die öffentliche Passierbarkeit der provisorisch hergestellten Wegeverbindung über den sogenannten ‚Messeplatz West‘ aufgrund von Veranstaltungen der Messe, die hier für Veranstaltungen temporär Eingänge errichtet hat, eingeschränkt ist.

 

Zur weiteren Befassung wird die Empfehlung an den zuständigen Cityausschuss weitergeleitet.

 

Stellungnahme des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes (MR):

Bei dem in der Beiratsempfehlung aufgeführten Weg handelt es sich bisher um keine öffentlich gewidmete Fläche. Die vom Quartiersbeirat vorgeschlagene Lösungsmöglichkeit ist daher gegenwärtig nicht umsetzbar. Eine öffentliche Widmung kann erst erfolgen, wenn eine Überweisung der Fläche in das bezirkliche Verwaltungsvermögen Tiefbau erfolgt ist. Ein entsprechender Grunderwerbsauftrag wurde durch den zuständigen Fachamtsbereich an den Landesbetrieb für Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) erteilt. Gleichwohl gilt bereits jetzt die mit der Messe Hamburg getroffene Absprache, dass die Wegeverbindung vom Tunnel zur Lagerstraße jederzeit benutzbar sein muss. MR wird die Beteiligten (LIG, Messe, Fleischgroßmarkt, Sprinkenhof) auf die uneingeschränkte Nutzungsmöglichkeit des Weges nochmals hinweisen.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Beschlussfassung wird gebeten.