Sondermittelantrag Nr. 25/18 - Trägerverein Gesundheitszentrum St. Pauli e.V.
Wiedervorlage aus der Sitzung des Cityausschusses vom 17.04.2018
Zur Verfügung stehende Sondermittel (PSP-Element 3-20501050-000002.01) |
19.905,83 € vorbehaltlich der Zustimmung der Finanzbehörde zum Ermächtigungsübertrag aus 2017
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Antragsteller |
Trägerverein Gesundheitszentrum St. Pauli e.V.
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Antragssumme |
2.000,00 € |
Inhalt |
Stadtteil-Sommerfest im Gesundheitszentrum St. Pauli |
Zu den vom Ausschuss in der vergangen Sitzung aufgeworfenen Fragen antwortet der Antragsteller wie folgt:
Die Mittel sind für die Veranstaltung im vergangenen Jahr geflossen, die erst am 30.09.2017 stattfand.
Die Differenz in der Antragssumme kam zustande, weil in die Kostenberechnung des Kinderprogramms irrtümlich anfallende Personalkosten mit eingeflossen sind. Diese Personalkosten sind nun in der zweiten Antragsfassung nicht mehr enthalten. Das Kinderprogramm wird unterstützt durch Betreuungskräfte des Anbieters. Die dadurch entstehenden Personalkosten rechnen wir gewöhnlich in einer gesonderten Abrechnung mit dem Anbieter ab.Zusätzlich haben wir das Angebot für das Kinderprogramm zwischenzeitlich nachverhandelt (s. Anlage zum Antrag), was den Gesamtaufwand für das Kinderfest verringerte“
siehe Anlage
Petitum/Beschluss:
Um Beschlussfassung wird gebeten.
Sachverhalt:
Wiedervorlage aus der Sitzung des Cityausschusses vom 17.04.2018
Zur Verfügung stehende Sondermittel (PSP-Element 3-20501050-000002.01) |
19.905,83 € vorbehaltlich der Zustimmung der Finanzbehörde zum Ermächtigungsübertrag aus 2017
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Antragsteller |
Trägerverein Gesundheitszentrum St. Pauli e.V.
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Antragssumme |
2.000,00 € |
Inhalt |
Stadtteil-Sommerfest im Gesundheitszentrum St. Pauli |
Zu den vom Ausschuss in der vergangen Sitzung aufgeworfenen Fragen antwortet der Antragsteller wie folgt:
Die Mittel sind für die Veranstaltung im vergangenen Jahr geflossen, die erst am 30.09.2017 stattfand.
Die Differenz in der Antragssumme kam zustande, weil in die Kostenberechnung des Kinderprogramms irrtümlich anfallende Personalkosten mit eingeflossen sind. Diese Personalkosten sind nun in der zweiten Antragsfassung nicht mehr enthalten. Das Kinderprogramm wird unterstützt durch Betreuungskräfte des Anbieters. Die dadurch entstehenden Personalkosten rechnen wir gewöhnlich in einer gesonderten Abrechnung mit dem Anbieter ab.Zusätzlich haben wir das Angebot für das Kinderprogramm zwischenzeitlich nachverhandelt (s. Anlage zum Antrag), was den Gesamtaufwand für das Kinderfest verringerte“
siehe Anlage
Um Beschlussfassung wird gebeten.