Sondermittelantrag Bau 03/2022 - Hauptkirche St. Katharinen
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 05.07.2022 den Sondermittelantrag 56/2022 der Hauptkirche St. Katharinen einstimmig vertagt und um Prüfung gebeten, ob eine Finanzierung der Maßnahme aus dem Förderfonds investiv möglich ist (s.a. Drs. Nr. 22-3075).
Die Hauptkirche St. Katharinen hat diesen Sondermittelantrag zwischenzeitlich zurückgezogen und stattdessen den beiliegenden Sondermittelantrag Bau 03/2022 eingereicht. Die Prüfung des neuen Sondermittelantrags hat ergeben, dass die Maßnahme als investiv einzustufen ist.
Zur Verfügung stehende Sondermittel
- Förderfonds investiv - |
348.154,96 € |
Träger/Name |
Hauptkirche St. Katharinen |
Gesamtkosten |
23.375,00 € |
Beantragte Zuwendungshöhe |
23.000,00 € |
Beantragter Förderzeitraum |
bis September 2022 |
Zuwendungszweck |
„Stärkung des Stadtgrüns“ durch Revitalisierung der vorhandenen Bepflanzung, Neubepflanzung sowie Bewässerung auf dem Kirchhof |
Anlage/n |
Antrag, KoFi, Projektbeschreibung, Skizze |
Um Beschlussfassung wird gebeten.