22-1448.1

Sondermittelantrag 92/20, BHH Sozialkontor gGmbH; hier: Barrierefreier Zugang durch Rampe bzw. Hublift

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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20.05.2021
Sachverhalt

 

Der Träger wechselt für seine Angebote die Räume in Wilhelmsburg. Zuwege sowie Räume müssen barrierefrei zugänglich sein. Dafür hat der Träger eine Zuwendung beantragt.

Der Hauptausschuss hat am 19.11.2020 dem Sondermittelantrag 92/2020 einstimmig in Höhe von 25.000,- € zweckgebunden für eine Rampe einstimmig zugestimmt (vgl. Drs. Nr. 22-1448).

 

Die ursprünglich vorgesehene Rampe im öffentlichen Raum ist nicht genehmigungsfähig. Die Einschränkungen der Gehwegbreite durch die Rampe wären zu groß. Anstelle der nicht genehmigungsfähigen Rampe ist nun vorgesehen, von den beschlossenen Mitteln alternativ die Umsetzung eines Plattenhubliftes zu realisieren sowie einen automatischen Türantrieb herzustellen.

 

Für das Klientel der Einrichtung ist die Barrierefreiheit der Zuwege und Räume maßgeblich. Gemäß der vorliegenden Angebote ist eine Realisierung im vorgesehenen Finanzierungsrahmen möglich.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten, dass die für Rampe vorgesehenen 25.000 € (Förderfonds investiv) nun für einen Plattenhublift eingesetzt werden.