22-0936.1

Sondermittelantrag 49/20 - Lukulule e.V.

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 04.08.2020 Hauptausschuss Ö 5.4

Sachverhalt

 

Die Bezirksversammlung hat den unten aufgeführten Sondermittelantrag in ihrer Sitzung am 18.06.2020 vertagt und um Prüfung gebeten, ob eine Finanzierung der Maßnahme aus dem Fonds der Finanzbehörde für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie möglich ist.

 

 

Zur Verfügung stehende Sondermittel

Förderfonds investiv

252.948,02 €

Antragsteller

Lukulule e.V.

Gesamtkosten

3.290,35 €

Beantragte Zuwendungshöhe

3.290,35 €

Beantragter Förderzeitraum

Nach Beschluss

Zuwendungszweck

Anschaffung eines Hygiene-Rollwagens für die Kursräume

Anlage/n

Projektskizze / Kostenvoranschläge

 

Anmerkung der Verwaltung:

Es liegen zwei Kostenvoranschläge vor, ein weiterer kann aufgrund der aktuellen Situation derzeit nicht vorgelegt werden.

 

 

Das Bezirksamt teilt nach Klärung mit der Finanzbehörde Folgendes mit:

Über die Finanzierung von Maßnahmen aus dem Corona-Hilfsfonds (Soforthilfe für soziale und kulturelle Träger) entscheiden die Dezernatsleitungen für Soziales, Jugend und Gesundheit.

Die Prüfung hat ergeben, dass der vorliegende Sondermittelantrag aus dem Corona-Hilfsfonds finanziert werden kann. Eine Beschlussfassung über den Sondermittelantrag ist damit nicht mehr erforderlich.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

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