Sondermittelantrag 49/20 - Lukulule e.V.
Letzte Beratung: 04.08.2020 Hauptausschuss Ö 5.4
Die Bezirksversammlung hat den unten aufgeführten Sondermittelantrag in ihrer Sitzung am 18.06.2020 vertagt und um Prüfung gebeten, ob eine Finanzierung der Maßnahme aus dem Fonds der Finanzbehörde für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie möglich ist.
Zur Verfügung stehende Sondermittel Förderfonds investiv |
252.948,02 € |
Antragsteller |
Lukulule e.V. |
Gesamtkosten |
3.290,35 € |
Beantragte Zuwendungshöhe |
3.290,35 € |
Beantragter Förderzeitraum |
Nach Beschluss |
Zuwendungszweck |
Anschaffung eines Hygiene-Rollwagens für die Kursräume |
Anlage/n |
Projektskizze / Kostenvoranschläge |
Anmerkung der Verwaltung:
Es liegen zwei Kostenvoranschläge vor, ein weiterer kann aufgrund der aktuellen Situation derzeit nicht vorgelegt werden.
Das Bezirksamt teilt nach Klärung mit der Finanzbehörde Folgendes mit:
Über die Finanzierung von Maßnahmen aus dem Corona-Hilfsfonds (Soforthilfe für soziale und kulturelle Träger) entscheiden die Dezernatsleitungen für Soziales, Jugend und Gesundheit.
Die Prüfung hat ergeben, dass der vorliegende Sondermittelantrag aus dem Corona-Hilfsfonds finanziert werden kann. Eine Beschlussfassung über den Sondermittelantrag ist damit nicht mehr erforderlich.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.