Sondermittelantrag 43/2022 - KGV Horn Nord e.V. Nr. 136
Letzte Beratung: 17.05.2022 Regionalausschuss Horn / Hamm / Borgfelde Ö 5.2
Zur Verfügung stehende Sondermittel
- Bereich Horn/Hamm/Borgfelde -
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7.395,00 € |
Träger/Name |
KGV Horn Nord e.V. Nr. 136 |
Gesamtkosten |
2.000,00 € |
Beantragte Zuwendungshöhe |
1.500,00 € |
Beantragter Förderzeitraum |
05.05. bis 01.12.2022 |
Zuwendungszweck |
Kinderfest am 18.06.2022 mit ca. 150 Kindern im Kleinkartenverein Horn Nord e.V. |
Anlage/n |
Antrag, Kosten und Finanzierungsplan sowie der Antrag auf den vorzeitigen Maßnahmenbeginn |
Anmerkung der Verwaltung:
Gemäß VV zu §46 LHO 3.3 dürfen Zuwendungen zur Projektförderung nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Ein Vorhaben ist begonnen, sobald u.a. entsprechende Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen sind. Ausnahmen von sind im Einzelfall zulässig (vorzeitiger Maßnahmenbeginn), wenn das Vorhaben nicht rechtzeitig voraussehbar war und aus sachlichen oder wirtschaftlichen Gründen keinen Aufschub duldete.
Der Träger hat bereits Anschaffungen wie z.B. Spielsachen, Süßigkeiten und andere organisatorische Sachen getätigt. Weiter schreibt der Träger „Sollten wir keinen Zuschuss bekommen, müssten wir das Kinderfest erheblich verkleinern, das bedeutet, wir müssten z.B. die Hüpfburg absagen und weniger Spiele stattfinden. Auch die Ausgabe einer Wurst und Pommes sowie ein Getränk kann nicht kostenlos ausgeben werden. Als Fazit, das Kinderfest wird nicht so stattfinden, wenn wir die Mittel von ihnen nicht bekommen. Ich hoffe ich konnte ihre Bedenken ausräumen, wenn noch Fragen aufkommen, dann stehe ich gerne zur Verfügung.“
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte hat den Träger darauf hingewiesen, dass der Antrag mindestens 3 Monate vor Projektbeginn einzureichen ist. Der Träger war allerdings aufgrund der vor einigen Wochen noch anhaltenden Corona Maßnahmen nicht sicher, ob das Fest überhaupt stattfinden kann und daher wurde der Antrag kurzfristig eingereicht.
Um Beschlussfassung wird gebeten.
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