22-3678.1

Sondermittelantrag 19/2023 - Stadtteilverein Horn e.V., hier: Beschluss des Hauptausschusses gem. § 15 Abs. 3 BezVG

Mitteilung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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20.04.2023
Sachverhalt

Der Hautpausschuss hat in seiner Sitzung am 04.04.2023 dem nachfolgend aufgeführten Sondermittelantrag einstimmig in Höhe von bis zu 2.500,00 € aus dem Regionalbereich Horn/Hamm/Borgfelde zugestimmt. Der Hauptausschuss hat hierbei eine Bezuschussung der Elektrik-Kosten ausgeschlossen, da hierfür bereits Mittel aus dem Verfügungsfonds des Beirates Billstedt/Horn zur Verfügung gestellt wurden.

 

 

Zur Verfügung stehende Sondermittel

- Regionalbereich Horn/Hamm/Borgfelde -

 

 

21.320,00 €

 

Träger/Name

Stadtteilverein Horn e.V.

Gesamtkosten

7.321,20

Beantragte Zuwendungshöhe

7.321,20

Beantragter Förderzeitraum

Ab Beschluss bis 31.08.2023

Zuwendungszweck

Verkehrsabsicherung, Leihgebühren für Zelte und Festzeltgarnituren und Elektrik

Anlage/n

Antrag, Finanzierungsplan, Angebote

 

Anmerkung der Verwaltung: Der Träger versuchte für jede Kostenposition 3 Angebote zu erhalten. Aufgrund der momentanen Wirtschaftslage wurde konnte dieses Ziel nicht durchgängig erreicht werden.

Diese Angabe erscheint plausibel.

 

Der Regionalausschuss Horn/Hamm/Borgfelde hat die Beschlussfassung aufgrund offener Fragen an den Hauptausschuss abgegeben. Es wird nach weiteren möglichen Antragstellungen an anderen Stellen und nach einer Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung gefragt. Das Bezirksamt prüft die Beantwortung.

 

Für das Horner Stadtteilfest liegt ein Stadtteilkulturmittelantrag 33-2023 (Drs. Nr. 22-3734) für die Bühne, Tontechnik und den Transport vor.

Zusätzlich wurden 3.000 € aus dem Verfügungsfonds des Beirates Billstedt/Horn für Elektrik (Stromanschluss / Leitungsverlegung) bereitgestellt (beantragt wurden 5.000 €). Der Antragsteller hat im Rahmen der Beratung im Beirat offengelegt, dass hierfür auch Sondermittel beantragt werden.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.