Sondermittelantrag 19/2023 - Stadtteilverein Horn e.V., hier: Beschluss des Hauptausschusses gem. § 15 Abs. 3 BezVG
Der Hautpausschuss hat in seiner Sitzung am 04.04.2023 dem nachfolgend aufgeführten Sondermittelantrag einstimmig in Höhe von bis zu 2.500,00 € aus dem Regionalbereich Horn/Hamm/Borgfelde zugestimmt. Der Hauptausschuss hat hierbei eine Bezuschussung der Elektrik-Kosten ausgeschlossen, da hierfür bereits Mittel aus dem Verfügungsfonds des Beirates Billstedt/Horn zur Verfügung gestellt wurden.
Zur Verfügung stehende Sondermittel - Regionalbereich Horn/Hamm/Borgfelde -
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21.320,00 €
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Träger/Name |
Stadtteilverein Horn e.V. |
Gesamtkosten |
7.321,20 € |
Beantragte Zuwendungshöhe |
7.321,20 € |
Beantragter Förderzeitraum |
Ab Beschluss bis 31.08.2023 |
Zuwendungszweck |
Verkehrsabsicherung, Leihgebühren für Zelte und Festzeltgarnituren und Elektrik |
Anlage/n |
Antrag, Finanzierungsplan, Angebote |
Anmerkung der Verwaltung: Der Träger versuchte für jede Kostenposition 3 Angebote zu erhalten. Aufgrund der momentanen Wirtschaftslage wurde konnte dieses Ziel nicht durchgängig erreicht werden.
Diese Angabe erscheint plausibel.
Der Regionalausschuss Horn/Hamm/Borgfelde hat die Beschlussfassung aufgrund offener Fragen an den Hauptausschuss abgegeben. Es wird nach weiteren möglichen Antragstellungen an anderen Stellen und nach einer Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung gefragt. Das Bezirksamt prüft die Beantwortung.
Für das Horner Stadtteilfest liegt ein Stadtteilkulturmittelantrag 33-2023 (Drs. Nr. 22-3734) für die Bühne, Tontechnik und den Transport vor.
Zusätzlich wurden 3.000 € aus dem Verfügungsfonds des Beirates Billstedt/Horn für Elektrik (Stromanschluss / Leitungsverlegung) bereitgestellt (beantragt wurden 5.000 €). Der Antragsteller hat im Rahmen der Beratung im Beirat offengelegt, dass hierfür auch Sondermittel beantragt werden.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.