21-5264.1

Sondermittel Straßenfest Veddel, hier: Beschluss des Hauptausschusses gem. § 15 Abs. 3 BezVG

Mitteilung öffentlich

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20.06.2019
Sachverhalt

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 07.05.2019 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-Fraktion Drs. Nr. 21-5264 einstimmig anstelle der Bezirksversammlung zugestimmt.

 

Die Veddel hat im vergangenen Jahr unter Beteiligung zahlreicher Bürger, Imitativen, Vereinen und Institutionen ein Stadtteiljubiläum gefeiert.
Das Fest, für das die Veddeler Brückenstraße abgesperrt worden war, hatte mehrere Tausend Besucher und war ein großer Erfolg.

 

Die Beteiligten des Stadtteiljubiläums sind sich in ihrem Bestreben einig, in diesem Jahr wieder ein ähnliches Straßenfest zu organisieren. Es soll vom 30.08.2019 bis zum 02.09.2019 auf der Veddeler Brückenstraße stattfinden.

 

Das gegenüber dem vergangenen Jahr etwas verschlankte Konzept sieht Aktionen von Freitagabend bis Sonntagabend vor, wobei das eigentliche Straßenfest an zwei Tagen stattfinden soll.

 

Die evangelische Gemeinde Veddel hat sich auch in diesem Jahr bereit erklärt, für diesen Kreis die Antragstellung und Abrechnung zu übernehmen.

 

Im letzten Jahr wurde die Veranstaltung von der Bezirksversammlung mit 10.000 Euro für Sachkosten gefördert. Durch die etwas schlankere Organisation, die auch von den Erfahrungen des vergangenen Jahres profitiert, werden in diesem Jahr Mittel in Höhe von 5.000 Euro benötigt.

 

Der Hauptausschuss möge daher beschließen:

Aus den Förderfonds Bezirke werden der evangelischen Gemeinde Veddel 5.000 Euro für Sachkosten als Festzuschuss für das Stadtteilfest Veddel zur Verfügung gestellt.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.