Fragestellerin und Fragesteller: Sarah Veigel, Nico Carstens, Jacob Schoo
Hintergrund sind zahlreiche Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern, die sich besorgt über die Auswirkungen des Silvesterfeuerwerks äußern – sei es im Hinblick auf Sicherheit, Lärmbelästigung oder Tierschutz.
Dazu bitten wir um Auskunft zu folgenden Punkten:
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Zuständigkeit für Feuerwerks-Verbotszonen
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Welche Stelle entscheidet in Hamburg über die Einrichtung von zusätzlichen Böller-Verbotszonen an Silvester?
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Trifft die Polizei Hamburg diese Entscheidung eigenständig per Allgemeinverfügung, oder bedarf es dazu einer Anordnung bzw. Zustimmung der übergeordneten Innenbehörde (bzw. der Behörde für Inneres und Sport)?
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In welchem Rahmen können die Bezirksgremien Einfluss auf diese Entscheidungen nehmen?
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Rechtliche Voraussetzungen, Entscheidungsgrundlagen und Transparenz:
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Auf welcher rechtlichen Grundlage werden Feuerwerksverbotszonen in Hamburg erlassen (z. B. § 24 Abs. 2 der 1. SprengV und einschlägige Vorschriften des Hamburger Sicherheits- und Ordnungsgesetzes), welche Gefährdungslage muss jeweils vorliegen und wie sieht der interne Entscheidungs- und Abstimmungsprozess bis zum Erlass einer Allgemeinverfügung konkret aus?
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Nach welchen inhaltlichen Kriterien werden mögliche Verbotszonen bewertet (z.B. Vorfälle der vergangenen Jahre, Bevölkerungsdichte, bauliche Situation, Nähe zu besonders sensiblen Einrichtungen, polizeiliche Einsatzberichte)?
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Wäre es aus Ihrer Sicht sinnvoll, auf der Silvesterkarte der Polizei neben bestehenden Verbotszonen auch „Prüfzonen“ auszuweisen und transparent darzustellen, welche Gründe jeweils für oder gegen die Einrichtung einer Verbotszone gesprochen haben?
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Bürgerhinweise und -eingaben:
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Inwieweit können Hinweise oder Eingaben aus der Bevölkerung in die Entscheidung über weitere Verbotszonen einfließen?
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Wäre es z.B. möglich, dass Bürgerinnen und Bürger oder Initiativen konkrete Orte vorschlagen, an denen ein Böllerverbot geprüft wird? Falls ja, welche Art von Informationen oder Nachweisen wären hilfreich, damit eine solche Anregung ernsthaft geprüft wird (z.B. dokumentierte Vorfälle, Unterstützung durch Anwohner, Beschlüsse der Bezirksversammlung)?
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Verbotszonen in Parks zum Tierschutz:
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Viele Einwohner wünschen sich insbesondere Parks und Grünanlagen als böllerfreie Zonen, um Tiere besser zu schützen. Sehen Sie innerhalb der geltenden Rechtslage eine Möglichkeit, Verbotszonen jedenfalls auch mit dem Schutz von Tieren (Wildtiere, Haustiere) zu begründen, etwa ergänzend zu einer Gefahrenprognose für Menschen oder Sachwerte? Wenn ja, um welche Möglichkeiten handelt es sich.
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Bundesrechtliche Vorgaben und lokaler Spielraum:
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Vor dem Hintergrund der bundesrechtlichen Regelungen (Sprengstoffgesetz und Verordnungen) interessiert uns, wie eng Sie den Rahmen für weitergehende kommunale Feuerwerksverbote einschätzen und an welchen Stellen Sie gleichwohl Gestaltungsspielräume für Hamburg sehen. Welche Mindeststandards bzw. Rechte für privates Silvesterfeuerwerk sind aus Ihrer Sicht zwingend bundesgesetzlich garantiert, und wo wären aus Ihrer fachlichen Sicht zusätzliche zeitliche Begrenzungen, örtliche Verbotszonen oder andere Maßnahmen auf Landes- oder Bezirksebene denkbar?