Sicherstellung der Befahrbarkeit des Kollwitzrings für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge
Letzte Beratung: 30.06.2026 Regionalausschuss Billstedt Ö 6.4
Der Regionalausschuss Billstedt hat in seiner Sitzung am 21.04.2026 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD- und GRÜNE-Fraktion Drs. Nr. 23-1639 einstimmig zugestimmt.
Anwohnerinnen und Anwohner des Kollwitzrings in Hamburg-Mümmelmannsberg haben wiederholt darauf hingewiesen, dass die Parksituation im Straßenraum teilweise zu erheblichen Verengungen führt. Insbesondere durch parkende Fahrzeuge in Kurvenbereichen entsteht der Eindruck, dass die Durchfahrt für größere Einsatzfahrzeuge – etwa der Feuerwehr oder des Rettungsdienstes – erschwert sein könnte.
Gerade in dicht bebauten Wohngebieten ist es von besonderer Bedeutung, dass Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge Einsatzorte schnell und ohne Behinderungen erreichen können. Verzögerungen durch unzureichend freigehaltene Fahrbahnbreiten können im Ernstfall erhebliche Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit und den Schutz von Leib und Leben haben.
Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, die aktuelle Situation im Kollwitzring fachlich prüfen zu lassen. Dabei sollte insbesondere bewertet werden, ob die vorhandene Parksituation die Befahrbarkeit für Einsatzfahrzeuge beeinträchtigt und ob gegebenenfalls verkehrsregelnde Maßnahmen erforderlich sind, um eine jederzeit sichere Durchfahrt zu gewährleisten.
Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Billstedt beschließen:
Die zuständigen Stellen werden gebeten, unter Beteiligung der Feuerwehr Hamburg bzw. Polizei Hamburg
Die Straßenverkehrsbehörde (StVB) am Polizeikommissariat (PK) 42 nimmt am 18.06.2026 wie folgt Stellung:
Zu 1. Prüfung der Befahrbarkeit des Kollwitzrings für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge
Die Straßenverkehrsbehörde hat den Kollwitzring in Hamburg-Mümmelmannsberg mehrfach zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten, sowie an Wochenenden in Augenschein genommen. Dabei wurde insbesondere auf die Parksituation in den Kurvenbereichen und an Engstellen geachtet. Im Rahmen dieser Kontrollen konnten keine derartigen Beeinträchtigungen festgestellt werden, die eine Durchfahrt von Feuerwehr- oder Rettungsfahrzeugen verhindert hätten. Die erforderliche Mindestdurchfahrtsbreite wurde nach den vorliegenden Beobachtungen eingehalten.
Zu 2. Bewertung und Notwendigkeit verkehrsregelnder Maßnahmen
Im Zuge der Überprüfungen wurde zudem mehrfach beobachtet, dass die Fahrzeuge der Stadtreinigung den Kollwitzring ohne Schwierigkeiten befahren konnten. Dies ist ein weiterer Hinweis darauf, dass die Durchfahrtsbreite auch für größere Einsatzfahrzeuge ausreichend ist. Nach derzeitigem Sachstand sind daher keine zusätzlichen verkehrsregelnden Maßnahmen, wie Haltverbote, Fahrbahnmarkierungen oder bauliche Veränderungen erforderlich.
Zu 3. Weitere Beobachtung und Berichtswesen
Die Situation im Kollwitzring wird weiterhin regelmäßig durch die Straßenverkehrsbehörde beobachtet. Im Rahmen der Möglichkeiten wird eine verstärkte Überwachung der Parksituation angestrebt. Sollten sich künftig Veränderungen ergeben, die eine Beeinträchtigung der Befahrbarkeit für Einsatzfahrzeuge erwarten lassen, werden entsprechende Maßnahmen geprüft und dem Regionalausschuss Billstedt berichtet.
Zusammenfassung:
Nach mehrfachen Kontrollen durch die Straßenverkehrsbehörde bestehen derzeit keine Einschränkungen für die Befahrbarkeit des Kollwitzrings durch Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge. Zusätzliche verkehrsregelnde Maßnahmen sind aktuell nicht erforderlich. Die Situation wird weiterhin beobachtet und bei Bedarf neu bewertet.
Um Kenntnisnahme wird gebeten
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