22-1764.1

Sicherheitsoffensive: Fußweg Krieterstraße vor Parkdruck schützen

Mitteilung öffentlich

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21.02.2023
Sachverhalt

Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel hat in seiner Sitzung am 30.03.2021 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der CDU-, SPD- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-1764 einstimmig zugestimmt.

 

Der Fußweg auf der östlichen Seite der Krieterstraße zwischen Maximilian-Kolbe-Weg und Wilhelm-Strauß-Weg wird hauptsächlich von älteren, teils (erheblich) geh- und sehbehinderten, Menschen genutzt. Der Parkdruck für die Anwohner ist hier, wie in ganz Hamburg, hoch. Dies führt zu abstrusen Parksituationen. Jede noch so kleine Lücke wird als Parkraum benutzt. Die östliche Seite der Krieterstraße bis hin zur Schule (Tor zur Welt) ist trotz Parkverbot komplett zugeparkt. Verbotswidrig wird quer und in der Kurve und auf Fußgängerwegen geparkt. Das Teilstück der Krieterstraße wird auch als Parkraum in Grünanlagen und Fußgängerbereichen genutzt. Dabei wird auch die Querung zwischen dem Einkaufszentrum und dem Malteser-Stift sowie der komplette Bürgersteig zugeparkt. Dies kann aus Sicherheitsgründen für die Bewohner und die Besucher des Stifts nicht weiter hingenommen werden.

 

Der Regionalausschuss Wilhelmsburg / Veddel möge daher beschließen:

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich bei der zuständigen Dienststelle dafür einzusetzen, dass

 die östliche Krieterstraße zwischen Maximilian-Kolbe-Weg und Wilhelm-Strauß-Weg mit Pollern,               Stahlpfeilern oder Sitzgelegenheit gegen das Befahren durch Kraftfahrzeuge geschützt wird.

Über das Ergebnis ist der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel zu unterrichten.

 

Das Bezirksamt nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 30.01.2023 wie folgt Stellung:

 

Die Wegeaufsicht hat nach Ortsbesichtigung im Januar 2023 und Rücksprache mit dem zuständigen Polizeikommissariat keinen erhöhten Handlungsbedarf auf Grund zugeparkter Gehwege in dem östlichen Gehweg-Bereich der Krieterstraße vor dem Malteser Campus St. Maximilian Kolbe feststellen können.

Die Situation wird sowohl vom Bezirksamt, wie auch dem Polizeikommissariat unter Beobachtung gehalten, so dass bei Bedarf kurzfristig Maßnahmen ergriffen werden können.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.