22-1834.1

Sicherheitsoffensive: Fußweg Krieterstraße instandsetzen

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 07.09.2021 Regionalausschuss Wilhelmsburg / Veddel Ö 6.3

Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel hat in seiner Sitzung am 30.03.2021 den Antrag Drs.-Nr.: 22-1834 beschlossen.

 

 

Der Fußweg auf der östlichen Seite der Krieterstraße zwischen Maximilian-Kolbe-Weg und Wilhelm-Strauß-Weg ist durch Beschädigung der Asphaltschicht zu einer durchgehenden Stolperfalle für Fußgänger geworden. Ferner haben sich auch Gehwegplatten bzw. Kopfpflastersteine gehoben und bilden weitere gefährliche Unebenheiten. Die Querungshilfe mit Zebrastreifen über den Parkstreifen am Malteser-Stift ist ebenso uneben. Die benannte Fläche wird hauptsächlich von älteren, teils (erheblich) geh- und sehbehinderten, Menschen genutzt.

 

Der Regionalausschuss Wilhelmsburg / Veddel möge daher beschließen:

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich bei der zuständigen Dienststelle dafür einzusetzen, dass

-          der Fußweg auf der östlichen Seite der Krieterstraße zwischen Maximilian-Kolbe-Weg und Wilhelm-Strauß-Weg kurzfristig so hergerichtet (instandgesetzt) wird,

-          dass eine angemessene   Verkehrssicherheit für alle Fußnger gewährleistet wird.

-          die Querungshilfe mit Zebrastreifen über den Parkstreifen am Malteser-Stift verkehrssicher instandgesetzt wird.

Über das Ergebnis ist der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel zu unterrichten.

 

 

Das Bezirksamt teilt zum Beschluss folgendes mit:

 

Die Krieterstraße wurde durch den neuen Wegewart kürzlich begangen. Es wurden einige Mängel, teils wie in der DS beschrieben, festgestellt und zur zeitnahen Beseitigung aufgegeben. Hierbei wurden bereits die Aufträge für eine Beseitigung ärgsten Gefahrenstellen kalkuliert und zur Vergabe vorbereitet.
Eine Mitteilung zur dann erfolgten Ausführung erfolgt nicht.
Grundsätzlich sind die Gehweganlagen der Krieterstraße auf ihre Funktionalität zu überprüfen, im Falle eines umfangreicheren Sanierungsbedarfes werden die Flächen in das Bauprogramm aufgenommen.

 

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