Sicheres Abbiegen für Radfahrer*innen vom Horner Weg in den Mettlerkampsweg
Letzte Beratung: 26.03.2019 Regionalausschuss Horn / Hamm / Borgfelde / Rothenburgsort Ö 4.1
Der Regionalausschuss Horn/Hamm/Borgfelde/Rothenburgsort hat in seiner Sitzung am 16.10.2018 an-liegenden Antrag der GRÜNE-Fraktion Drs. 21-4636 einstimmig beschlossen.
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Die neue Fahrradstraße Horner Weg wurde im September eröffnet. Eine so lange und zentral im Stadtteil gelegene Straße als Fahrradstraße umgestaltet zu sehen, ist ein Gewinn für den Stadtteil. Jedoch gibt es an manchen Stellen noch Optimierungsbedarf. Zum Beispiel an der Kreuzung Horner Weg/ Mettlerkampsweg. Wenn Radfahrende vom Horner Weg in den Mettlerkampsweg einbiegen wollen, sehen sie sich mit einem hohen Kantstein konfrontiert, der insbesondere bei Nässe zugleich noch eine Abrutschgefahr beim schrägen Anfahren im Abbiegeprozess darstellt. Als Fahrradstraße sollte der Horner Weg sowohl beim Durchfahren als auch beim Ein- und Abbiegen sicheren Untergrund für den Radverkehr bieten.
Daher möge der Regionalausschuss Hamm/Horn/Borgfelde/Rothenburgsort beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten,
1. sich für eine sichere und fahrradfreundliche Mündung vom Horner Weg in den Mettlerkampsweg einzusetzen.
2. zu prüfen, ob ähnliche Maßnahmen noch an anderen Kreuzungen des Horner Wegs notwendig sind und sich für deren Umsetzung einzusetzen.
3. dem Regionalaussschuss Bericht zu erstatten.
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Das Bezirksamt teilt zum Beschluss Folgendes mit:
Die Einmündung vom Horner Weg in den Mettlerkampsweg hat ein 3cm hohes Bord. Diese Höhe ist regelhaft, um die Funktion des davor verlaufenden Wasserlaufs sicherzustellen. Das sichere Einbiegen vom Horner Weg in den Mettlerkampsweg ist dadurch nicht gefährdet, wohl aber nicht sehr komfortabel. Sollte dort Asphalt angeschüttet werden, um das Abbiegen sanfter zu gestalten, würde dieser innerhalb kurzer Zeit wegbrechen. Insofern ist die Situation derzeit nicht änderbar.
Gleichwohl wird der Bezirk den Horner Weg und diesen Knoten genauer beobachten. Künftig wird die Höhe der Kante gesondert betrachtet werden.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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