Selbstorganisierte Zusammenschlüsse zur Selbstvertretung gem. § 4a SGB VIII als Bestandteil des Jugendhilfeausschusses Hamburg-Mitte (Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion)
Letzte Beratung: 26.06.2023 Jugendhilfeausschuss Ö 5.1
Die Novellierung des SGB VIII hat die Bedeutung von selbstorganisierten Zusammenschlüssen zur Selbstvertretung gestärkt. Durch § 4a SGB VIII wurde eine rechtliche Grundlage geschaffen, diese Zusammenschlüsse stärker strukturell zu beteiligen.
Selbstorganisierte Zusammenschlüsse zur Selbstvertretung sollen gem. § 71 SGB VIII als beratende Mitglieder in die Jugendhilfeausschüsse aufgenommen werden. In Hamburg gibt es hierzu auf bezirklicher Ebene bislang keine Vorstöße.
Eine Einbindung in den Jugendhilfeausschuss Hamburg-Mitte soll nunmehr erfolgen; ein Platz für ein beratendes Mitglied eines selbstorganisierten Zusammenschlusses zur Selbstvertretung gem. § 4a SGB VIII soll geschaffen werden.
„Sie umfassen Selbstvertretungen sowohl innerhalb von Einrichtungen und Institutionen als auch im Rahmen gesellschaftlichen Engagements zur Wahrnehmung eigener Interessen sowie die verschiedenen Formen der Selbsthilfe“ (https://lxgesetze.de/sgb-viii/4a).
Um diesen Platz in einem guten Verfahren zu besetzen, soll über einen Zeitraum von zwei Monaten (August 2023 bis Oktober 2023) ein Interessensbekundungsverfahren, koordiniert durch die bezirkliche Geschäftsstelle des JHA, durchgeführt werden. Die Information über den zu vergebenden Platz im JHA soll auf der Website sowie den Social Media-Kanälen des Bezirksamts verbreitet werden und über Verteiler an Verbände und Interessensorganisationen gegeben werden.
Der Jugendhilfeausschuss möge beschließen:
Bis zum Ende der 22. Legislaturperiode der Bezirksversammlung wird ein Platz für ein beratendes Mitglied eines selbstorganisierten Zusammenschlusses zur Selbstvertretung im Sinne des § 4a SGB VIII geschaffen.
Zur Besetzung wird von August bis Oktober 2023 ein Interessensbekundungsverfahren durchgeführt, das durch die bezirkliche Geschäftsstelle koordiniert wird. Nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens entscheidet der JHA Hamburg-Mitte über die Besetzung des Platzes mit einfacher Mehrheit im vertraulichen Teil der Oktober-Sitzung des JHA.
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