Seit Jahren keine freien Kapazitäten für den Sport in den Schulsporthallen im Bezirk Wandsbek. Wo bleibt die Sportstättenbedarfsermittlung II? Kleine Anfrage vom 02.04.2025
Durch die Antworten zur Kleinen Anfrage Drucksache 22-1151 sind weitere Nachfragen entstanden.
Die Vorlage der Sportstättenbedarfsermittlungfür den Bezirk Wandsbek (nur für die Großspielfelder Fußball) soll im 1. Halbjahr 2025 erfolgen.
Diese Vorlage der Sportstättenbedarfsermittlung entspricht nicht den Vorgaben der zuständigen Fachbehörde und des Senates (siehe Drucksache 22-17378).
„Es wurde ein einheitliches Verfahren zur rechnerischen Ermittlung von Sportstättenbedarfen in Bezug auf Sporthallen und Sportanlagen festgelegt und in der sogenannten „Handreichung zur Ermittlung des Sportstättenbedarfs in der Freien und Hansestadt Hamburg“ festgehalten. Die ermittelten Sportstättenbedarfe werden auf unterschiedliche Weise mit der Schulstandort-planung sowie der Quartiersentwicklung verknüpft.“ Diese Grundlagen fließen in die Koordinierungsrunden unter Beteiligung des Bezirksamts, der für Schule und Berufsbildung verantwortlichen Behörde sowie Schulbau Hamburg (SBH) ein.
„In diesem Rahmen werden unter anderem Veränderungen an den vorhandenen Schulsportstätten beziehungsweise der Neubau von Schulstandorten mit entsprechenden Sporthallen und Sportstättenkapazitäten besprochen. Bei den Planungen werden nach Möglichkeit auch Vereinsbedarfe berücksichtigt, die über die Erfordernisse des Schulsports hinausgehen.“
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
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