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Schwimmen im Kükenbrack (Antrag der Fraktion DIE LINKE)

Antrag öffentlich

Sachverhalt

Die Fraktion Die Linke hat in einem Antrag gefordert, dass die Verwaltung durch geeignete Maßnahmen das Schwimmen im Kükenbrack verhindern soll. Natürlich ist dieser Brack stellvertretend für alle Bracks genannt.

 

Zurzeit ist die Wetterlage wieder so gut, dass viele Menschen in ihrer Freizeit schwimmen wollen. Auch im Kükenbrack sind diese Menschen zu sehen. Dass die Bracks als Bade- und Schwimmgewässer genutzt werden, liegt sicherlich unter anderem daran, dass in der Vorbereitung der igs zum Teil sehr breite Treppen an die Gewässer gebaut wurden. Diese sind wie eine Einladung hier zu baden. Natürlich sind auch die Eitrittspreise von Bäderland für viele Menschen so hoch, dass sie sich einen Aufenthalt in Schwimmbädern nicht leisten können.

 

Diese Freizeitgestaltung in den Bracks ist aber nicht nur gefährlich, weil im trüben Gewässer liegende Gegenstände, die zu Verletzungen führen können nicht zu sehen sind. Die Wasserqualität ist keinesfalls zum Schwimmen geeignet. Fast alle Gewässer sind in Deutschland unter anderem durch Düngemittel -auch aus Gartenanlagen- mit Nitraten und weiteren zum Teil auch als krebser-regend eingestuften Giften belastet. Der Reifenabrieb von Straßen landet ebenfalls mit dem Regen im Wasser. Erkrankungen sind somit programmiert. Hinzu kommt, dass alle Bracks in Hamburg als §-30-Biotope eingestuft sind und das Betreten der Uferbereiche und das Schwimmen in ihnen gesetzlich verboten sind. Im Gesetzestext ist die Summe von bis zu 50.000 Euro Strafe bei Zuwiderhandlung genannt.

 

Die Verwaltung hat die Pflicht, das Schwimmen in den Bracks zu verhindern. Obwohl der Antrag der Fraktion Die Linke seinerzeit angenommen wurde, ist bis heute nichts geschehen, um das Schwimmen in den Bracks zu verhindern. Nicht einmal Hinweisschilder mit einem Bade- und Schwimmverbot sind aufgestellt worden.

Petitum/Beschluss

Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel möge beschließen:

 

Die Verwaltung wird aufgefordert, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bezüglich des Betretens der Uferbereiche und der Nutzung als Bade- und Schwimmgewässer bei allen Bracks umzusetzen. Z.B. möglich durch das Aufstellen von Hinweisschildern, auf denen klar zu lesen ist, dass die Nutzung von Bracks als Schwimmgewässer gesetzlich verboten ist. Der Regionalausschuss ist über die Maßnahmen zu unterrichten.