22-1338

Schutz für obdachlose Menschen sicherstellen: Winternotprogramm 2020/21 ganztägig und für alle öffnen (Antrag der Fraktion DIE LINKE)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 22.10.2020 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 8.1

Sachverhalt

 

Die zur Verlangsamung der Ausbreitung des Corona-Virus erforderlichen Maßnahmen, wie die einzuhaltende soziale Distanz, notwendige Hygienemaßnahme und der weitestgehende Rückzug in die eigenen vier Wände, sind mit den Lebensumständen obdachloser Menschen nicht vereinbar. Gleichzeitig gehört die Mehrheit obdachloser Menschen zu der von Corona besonders gefährdeten Personengruppe. Sie leiden häufig unter nicht behandelten Vorerkrankungen und sind aufgrund ihrer Obdachlosigkeit physisch und psychisch geschwächt, sodass bei einer Ansteckung mit COVID-19 besonders schwere Krankheitsverläufe drohen. Vor diesem Hintergrund ist es grundsätzlich zu begrüßen, dass der Senat mit der Einrichtung des Notunterbringungs- und Versorgungsprogramm die Unterbringung und niedrigschwelligen medizinische Versorgung von obdachlosen Menschen auch über das Winternotprogramm hinaus – in den Sommermonaten – sichergestellt hat.

Notwendig wären nun in den Wintermonaten eine dauerhafte Öffnung des Programms, die Aufnahme aller Obdachlosen, unabhängig von ihrer Nationalität, einen früheren Beginn des Programms sowie eine dezentrale Unterbringung in kleineren Einrichtungen.

 

Ein gutes Beispiel für eine menschenwürdige Unterbringung sind dabei die staatlich finanzierten aber ehrenamtlich betreuten und dezentral angelegten Wohncontainer, die einen ganztätigen Aufenthalt mit Privatsphäre für die obdachlosen Menschen ermöglichen.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte möge beschließen:

 

Der Bezirksamtsleiter wird aufgefordert, sich bei den entsprechenden Stellen dafür einzusetzen, dass

 

1. das Winternotprogramm für alle obdachlosen Menschen ganztägig zugänglich gemacht wird.

2. alle Tagesaufenthaltsstätten unter Einhaltung der notwendigen Hygiene- und Abstandsregeln wieder geöffnet werden können.

3. die Unterbringung in möglichst kleinen Gruppen, z.B. in kleineren dezentralen Einrichtungen, zur Eindämmung des Ansteckungsrisikos und/oder der Begrenzung von Ausbrüchen sowie zur Entlastung der Einrichtungen stattfindet.

4. das Winternotprogramm 2020/2021 allen obdachlosen Menschen Schutz vor Erfrierung bietet. Ungeachtet der Herkunft der Hilfesuchenden muss die Niedrigschwelligkeit des Winternotprogramms gewährleistet sein. Dabei ist auf eine Meldepflicht, sowie auf Vorlage von Ausweis- und anderen Personaldokumenten zu verzichten.

5. Über seine Bemühungen möge der Bezirksamtsleiter der Bezirksversammlung berichten.

 

 

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