21-3955.2

Schulwegsicherheit an der Brecht-Schule verbessern

Mitteilung öffentlich

Sachverhalt

Der Cityausschuss hat in seiner Sitzung am 20.02.2018 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der GRÜNE-Fraktion Drs. Nr. 21-3955 einstimmig zugestimmt. Die Bezirksversammlung hat den Beschluss in Ihrer Sitzung vom 22.02.2018 einstimmig bestätigt.

 

 

Viele Schüler*innen laufen von der U- und S-Bahn Haltestelle Berliner Tor durch den Jürgen-W.-Scheutzow-Park zur Brecht-Schule und haben keine Möglichkeit, die Hammerbrookstraße am Ende des Parks sicher zu überqueren, um zur Schule zu gelangen.  Es liegen Beschwerden aus der Elternschaft über die Situation vor und es wurde bereits ein Kind von einem Auto angefahren. An der Straße fehlt ein sicherer Fußgängerüberweg, der von den Schülern*innen genutzt werden kann, um die Hammerbrookstraße zu überqueren, da in der Nähe bisher weder Ampel noch Zebrastreifen vorhanden sind.

 

Der City-Ausschuss beschließt:

 

Die Verwaltung wird gebeten,

        die Einrichtung eines sicheren Fußgängerüberwegs (durch einen Zebrastreifen oder eine Ampelanlage) über die Hammerbrookstraße, in unmittelbarer Nähe zur Brecht-Schule,  zu prüfen.

        weitere Maßnahmen zur Verkehrssicherheit wie beispielsweise Fahrbahnverengungen oder Tempolimits zu prüfen.

        dem Cityausschuss Bericht zu erstatten.

 

 

Die Straßenverkehrsbehörde (StVB) am Polizeikommissariat (PK) 14 nimmt im Einvernehmen mit der Verkehrsdirektion (VD) 52, als Zentrale Straßenverkehrsbehörde zuständig für alle signalisierten Bereiche in Hamburg, wie folgt Stellung:

 

Die Hammerbrookstraße wird in dem bezeichneten Bereich zweispurig als Einbahnstraße in Richtung Kurt-Schumacher-Allee befahren. In unmittelbarer Nähe der Brecht-Schule sind an den Knoten Hammerbrookstraße/Spaldingstraße (101m zur Einmündung) und Hammer-brookstraße/Kurt-Schumacher-Allee (135 m zur Einmündung)  zwei signalisierte Querungs-möglichkeiten vorhanden. Die Hammerbrookstraße ist am Jürgen-W.-Scheutzow-Park eingeengt. Das Parken im direkten Umfeld ist durch die bauliche Gestaltung quasi ausgeschlossen.

Ein ähnliches Ansinnen wurde bereits in einem Beschluss des Verkehrsausschusses thematisch in den Jahren 2005 und 2007 (Drs. 18/242/2017) an die StVB herangetragen. Beteiligt waren an diesen Prüfungen auch die Verkehrsdirektion und die oberste Straßenverkehrsbehörde A 3. Die damaligen Ergebnisse haben dazu geführt, dass durch das Bezirksamt Hamburg-Mitte eine Fahrbahneinengung als Querungshilfe in der Hammerbrookstraße auf Höhe der fußläufigen Verkehrsbeziehung aus dem Jürgen-W.-Scheutzow-Park eingerichtet wurde. Seither hat sich im Wesentlichen nichts geändert. Lediglich der Verkehr aus Richtung Spaldingstraße wurde am dortigen Knoten auf einen Fahrstreifen kanalisiert, öffnet sich jedoch vor der Einmündung Hammerbrookstraße / Norderstraße wieder.

 

Die Straßenverkehrs-Ordnung und die dazu erlassene Verwaltungsvorschrift bestimmen, dass nur an Stellen, an denen der Verkehr sehr stark ist und für Fußgänger ein gesteigertes Risiko beim Überschreiten der Fahrbahn objektiv besteht, die Querung mittels einer besonderen Regelung ermöglicht werden soll. Dieses kann je nach Verkehrsstärke und -zu-sammensetzung mittels eines Fußgängerüberwegs oder einer Lichtzeichenanlage erfolgen. Die Einrichtung einer solchen Regelung hat zur Folge, dass der normalerweise geltende Vorrang des fließenden Verkehrs (vgl. § 25 Abs. 3 StVO) umgekehrt und zu einem Vorrang für Fußgänger wird. Hierbei sind die besonderen Einschränkungen aus § 45 Abs. 9 StVO gesondert zu beachten und zu prüfen.

 

Bei der Einrichtung von Fußgängerüberwegen muss die Straßenverkehrsbehörde die Bestimmungen der Richtlinien für die Anlage und  Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) beachten, damit die Verkehrssicherheit an einem solchen dauerhaft gewährleistet ist. Danach ist eine Anlage nur zulässig, wenn es die Anzahl der Fahrzeuge auf der Straße zulässt und es das Fußgängeraufkommen nötig macht (Spitzenstunde des Fußgängerverkehrs mindestens 50 – 100 Fußgänger und zugleich höchstens 600 – 750 Fahrzeuge). Darüber hinaus sollen gemäß Verwaltungsvorschrift zum § 26 StVO keine Fußgängerüberwege angelegt werden, wenn Fußgänger mehr als einen Fahrstreifen je Richtung überqueren müssen. Ebenso dürfen FgÜ nicht in der Nähe von F-LZA angelegt werden (ein Aufeinanderfolgen von F-LZA und FGÜ kommt aus Sicherheitsgründen nicht in Frage). Die Entfernung zur nächsten gesicherten Querungshilfe muss mehr als 150m betragen. (Zumutbarkeitsgrenze für einen „Umweg“, seit Jahren in Hamburg einvernehmlich festgelegt). Eine Signalanlage wird in der Regel erst dann eingesetzt, wenn die vorgenannten Zahlen (insbesondere die Zahlen des Kfz-Verkehrs) überschritten werden.

 

Das Geschwindigkeitsniveau in der Hammerbrookstraße  ist wiederholt mittels sogenannter ‚Temposys‘-Messungen ermittelt worden und stellt sich unauffällig dar:  

 

Messungen 2017 und 2018

Zeitraum

01.03.2017, 14:00 h - 02.03.2017, 10:00 h

21.09.2017 - 23.09.2017

jew.  12:00 – 18:00 h

07.02.2018 11:35 h - 09.02.2018, 14:30 h

Anzahl gemessene Fzg.

5180

6155

12613

durchschnittl. Geschw.

28 km/h

28 km/h

28 km/h

nicht tolerierbare Geschw.[1]

22 / 0,42 %

11 / 0.18%

122 / 0,97 %

 

Zum Fußgängeraufkommen liegen hier keine belastbaren Zahlen vor, gleichwohl zeigt die Unfalllage keine Auffälligkeit. So ist, über einen Zehn-Jahreszeitraum betrachtet, nahezu kein Querungsunfall mit Fußgängern verzeichnet. Durch die Schaltung der benachbarten LZA an der Spaldingstraße und der Kurt-Schumacher-Allee bestehen ausreichend Zeitlücken für Fußgänger (sogenannte Rotlichtschatten), um zwischen den passierenden Fahrzeugen die Fahrbahn gefahrlos queren zu können. Durch die vorhandene Fahrbahneinengung am Jürgen-W.-Scheutzow-Park (Querungshilfe) existiert für Fußgänger eine sehr übersichtliche und komfortable  Möglichkeit die Fahrbahn gefahrlos zu überqueren.

 

Fazit:

Die Einrichtung einer weiteren gesicherten Querungshilfe an der Brecht-Schule ist nicht zu begründen. Die nunmehr seit über zehn Jahren  beidseitig vorhandene Fahrbahneinengung am Jürgen-W.-Scheutzow-Park hat sich aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde ausgesprochen gut bewährt.

Durch die bereits planerisch abgeschlossene, künftige Umgestaltung der Spaldingstraße sollen auch Teile der Hammerbrookstraße bis unter die dortige Bahnunterführung bzw. hin zur Hammerbrookstraße optimiert werden. So ist z.B. künftig eine gegenläufige Befahrung über Radfahranlagen möglich.

 

Die verkehrliche Situation nach Ausführung dieser baulichen Maßnahme sollte zunächst beobachtet werden, bevor neue verkehrliche Einrichtungen in Erwägung gezogen werden. Deren Gestaltung dürfte künftig weitere Vorteile im Sinne des vorliegenden Antrags bringen.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.