23-1633

Schließung der Unterkunft "Haus für schutzsuchende Mütter und ihre Kinder" in Hamburg-Horn (Anfrage der Fraktion DIE LINKE)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Fragestellerinnen und Fragesteller: Antonia-Luise Ivankovic, Theresa Jakob, Steffen Leipnitz, Susanne Morgenstern, Maureen Schwalke, Carina Sickau, Nora Stärz, Marinus Stehmeier, Ronald Wilken

Einleitung für die Fragen:

Im Rahmen des letzten Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Sport wurde darüber informiert, dass das „Haus für schutzsuchende Mütter und ihre Kinder“ in Hamburg-Horn Ende Mai dieses Jahres im Zuge geplanter Umbauarbeiten geschlossen werden soll.

Wir fragen das Bezirksamt Hamburg-Mitte daher:

  1. Anschlussunterbringung und Versorgung:
    1. Welche konkreten Maßnahmen sind vorgesehen, um die weitere Unterbringung und soziale Versorgung der derzeit in der Einrichtung lebenden Frauen und Kinder sicherzustellen?
    2. Gibt es bereits konkrete Anschlussunterkünfte?
    3. Werden bestehende soziale Betreuungsstrukturen (z. B. Beratungsangebote, Betreuungsschlüssel) erhalten bleiben?
  2. Information der Bewohnerinnen:
    1. Seit wann sind die aktuell dort lebenden Frauen über die geplante Schließung sowie die damit verbundene Notwendigkeit eines Auszugs informiert?
    2. In welcher Form erfolgte die Kommunikation (z. B. schriftlich, persönlich, über Träger)?
    3. Wurden individuelle Beratungsgespräche angeboten?
  3. Zeitplan:

Wie gestaltet sich der konkrete Zeitplan für die Schließung der Einrichtung und den Umzug der Bewohnerinnen?

  1. Kapazitäten und Alternativen:

Stehen im Bezirk bzw. stadtweit ausreichend geeignete Plätze für die Zielgruppe (schutzsuchende Mütter mit Kindern) zur Verfügung?

  1. Beteiligung und Transparenz:

Inwiefern wurden bzw. werden die betroffenen Bewohnerinnen in die Planungen einbezogen?

  1. Soziale Auswirkungen:

Welche Maßnahmen werden ergriffen, um negative Auswirkungen durch einen möglichen Ortswechsel (z. B. Schulwechsel der Kinder, Verlust sozialer Netzwerke) zu minimieren?

  1. Umzugskosten:

Werden die im Zuge der Verlegung entstehenden Umzugskosten für die betroffenen Frauen übernommen?

  1. Unterbringungsqualität und Sicherheit:

Wie wird sichergestellt, dass die Frauen und Kinder nicht in unsichere oder ungeeignete Unterkünfte verlegt werden?

  1. Zuständigkeiten:

Welche Stellen sind konkret für die Planung, Organisation und Umsetzung der Verlegung verantwortlich (Bezirk, Träger, Sozialbehörde)?

Lokalisation Beta
Horn

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