Sanierungsvorhaben Sportanlage Dratelnstraße - Antrag auf Förderung aus dem Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" hier: Beschluss des Hauptausschusses gem. § 15 Abs. 3 BezVG
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 04.09.2018 der nachfolgend aufgeführten Vorlage Drs. Nr. 21-4484 einstimmig anstelle der Bezirksversammlung zugestimmt.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt hat in den Jahren 2012 bis 2014 das Rahmenkonzept „Hamburgs Sprung über die Elbe – Zukunftsbild 2013+“ in Abstimmung mit dem Bezirk Hamburg-Mitte und unter Einbeziehung der Fachbehörden sowie der Öffentlichkeit erarbeitet. In das Planwerk sind die Arbeitsergebnisse des Beteiligungsprozesses „Perspektiven! Miteinander planen für die Elbinseln“ eingeflossen. In der Arbeitsgruppe Sport wurden die verschiedenen Standorte mit Sportvereinen, Bürgern und Fachleuten diskutiert.
Für die Sportanlage Dratelnstraße wurde insbesondere mit Blick auf die Wohnungsbauvorhaben bzw. die anstehenden Quartiersentwicklungen und den damit einhergehenden Bevölkerungszuwachs (ca. 8.600 neue Einwohnerinnen und Einwohner) ein grundlegender Bedarf an Modernisierung, Attraktivierung und Erhöhung der Nutzbarkeit festgestellt. Der Beteiligungsprozess hat gezeigt, dass die Sportanlage Dratelnstraße bei Sportlern und in der Öffentlichkeit einen hohen Stellenwert einnimmt.
Neben der Sanierung der sogenannten Kampfbahn (Rundlaufbahn, Großspielfeld und leichtathletischer Nebenanlagen), soll das Großspielfeld Kunststoffrasen verlegt und die vorhandenen Umkleide- und Vereinshäuser durch einen Neubau ersetzt werden. Darüber hinaus soll an dem Standort als Pilotprojekt eine Freilufthalle entstehen. Das Gesamtvolumen der Sanierungsmaßnahme beträgt 5,8 Millionen Euro. Der förderungsfähige Teil der Maßnahme hat ein Volumen von 4,37 Millionen Euro und könnte durch das Bundesprogramm mit 1,65 Millionen Euro gefördert werden. Die kommunalen Komplementärmittel in Höhe von 2,72 Millionen Euro stehen zur Verfügung.
Ein entsprechender Antrag wurde daher seitens des Bezirksamtes bei dem Zuwendungsgeber, dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, gestellt. Im Rahmen des Antragsverfahrens ist dem Zuwendungsgeber im Sinne der Ziffer 3.3 des Projektaufrufs ein Ratsbeschluss, der die Bereitstellung der kommunalen Komplementärmittel bestätigt, vorzulegen.
Der Projektaufruf für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ ist im Übrigen unter https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/FP/ZIP/kommunale-einrichtungen/2018/foerderprojekte-2018/05-projektaufruf.html?nn=371936 abrufbar.
Der Hauptausschuss wird anstelle der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte gebeten, dem Antragsvorhaben zuzustimmen und die Bereitstellung der kommunalen Komplementärmittel zu bestätigen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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