Sanierungsmaßnahmen der Stiftung Berufliche Bildung am Standort Wendenstraße ermöglichen, hier: Beschluss des Hauptausschusses gem. § 15 Abs. 3 BezVG
Letzte Beratung: 17.09.2020 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 3.18
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 01.09.2020 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 2-1193 einstimmig anstelle der Bezirksversammlung zugestimmt.
Die Stiftung Berufliche Bildung engagiert sich mit ihren Unternehmen und Betrieben für zielgerichtete Maßnahmen, um Menschen bei der Arbeitsmarktorientierung zu unterstützen und Benachteiligungen im Sozialen und in der Bildung auszugleichen. Ihr breit gefächertes, qualifiziertes Angebot macht sie zur kompetenten Ansprechpartnerin für soziale Anliegen der Hansestadt Hamburg und darüber hinaus.
In ihrem Standort in Hamburg-Mitte vereint die Stiftung unterschiedliche Projektträger und gemeinnützige Gesellschaften, die im Sinne des Stiftungszwecks ein breites Portfolio von Angeboten vorhalten. Die „SBB Kompetenz gGmbH“ unterstützt bildungsmäßig oder sozial benachteiligte Menschen dabei, persönliche Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erkennen, diese auszubauen und erfolgreich einzubringen. „si! soziales & innovation gGmbH“ leistet stationäre, teilstationäre und ambulante Hilfen zur Erziehung sowie Eingliederungshilfen, Schulbegleitung und interkulturellen Austausch. Das „Art Work Institut“ legt den Schwerpunkt auf Umschulungen in kreativen Berufen. Die Servicestelle „ZAQ“ hat die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen Menschen in dauerhafte Beschäftigung zum Ziel.
Der Standort in der Wendenstraße 493 ist wie bei vielen Trägern zwischenzeitlich in die Jahre gekommen – es stehen Renovierungsmaßnahmen an, die die SBB nicht ausschließlich aus eigenen Mitteln bestreiten kann.
Der Hauptausschuss beschließt daher anstelle der Bezirksversammlung, der Stiftung Berufliche Bildung für Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen am Standort Wendenstraße 50.000 EUR aus dem Förderfonds investiv zur Verfügung zu stellen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.