22-0661

Sanierung des Bürgerhauses Wilhelmsburg, hier: Förderungsantrag für das Bundesprogramm "Nationale Projekte des Städtebaus"

Vorlage öffentlich

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23.01.2020
Sachverhalt

 

Das Bürgerhaus Wilhelmsburg wurde 1985 von einem Braunschweiger Architekten errichtet und stellt in Wilhelmsburg ein identitätsgebendes Gebäudeensemble und einen überregional wahrgenommenen Tagungsort dar. Das Haus ist mit den beiden Sälen und diversen Seminarräumen bis auf die Sommerschließzeit in den Ferien durchgehend sehr gut ausgelastet und auch langfristig im Voraus gebucht.

Damit das Bürgerhaus auch in Zukunft seinem Ruf als Ort der Begegnung und modernem Veranstaltungsort im Hamburger Süden gerecht werden kann und gut für die neuen Anforderungen, die an das Haus mit einer sich stark verändernden direkten Nachbarschaft gestellt werden, vorbereitet ist, befindet sich das Gebäude bereits seit 2018 in einer Teilsanierungsmaßnahme.

Allg. Kostensteigerungen und das derzeitige Hochpreisniveau in allen Baugewerken haben dazu geführt, dass nicht alle ursprünglich geplanten Maßnahmen mit den zur Zeit zur Verfügung stehenden Mitteln vollumfänglich realisiert werden können, diese sind aber weiterhin für den nachhaltigen zukunftsfähigen Betrieb des Hauses evident wichtig. Zusätzlich sind einige Schäden an der Gebäudesubstanz erst nach den ersten Planungen der HU Bau in 2015 zum Vorschein getreten. Vor allem aber wurde durch die intensive Beschäftigung der Architekten und Ingenieure mit dem komplexen Gebäude im Rahmen der laufenden Sanierung weiterer, dringender Sanierungsbedarf erkannt: So stammt der überwiegende Teil der Haustechnik noch aus dem Erbauungsjahr und ist somit in vielen Bereichen veraltet und entspricht nicht mehr dem Stand der Technik und vor allem Sicherheit; teilweise ist die Haustechnik auch durch Undichtigkeiten an Dach und Fassade durch Wassereintritt beschädigt. Es wurden folgende ergänzend notwendigen Sanierungsmaßnahmen im Zuge der aktuellen Erweiterungsarbeiten an der Küche und der bereits erfolgten Teilsanierung des gesamten Gebäudes erkannt.

Gemeinsam mit den Planern wurden eine Priorisierung der notwendigen Maßnahmen vorgenommen. Eine grundlegende Sanierung im laufenden Betrieb stellt dabei lt. Experten weiterhin die wirtschaftlichste Variante gegenüber einem Neubau an gleicher Stelle dar.

 

Priorität 1: techn. Erfordernis aufgrund vorliegender Schäden

Priorität 2: techn. Erfordernis aufgrund Alter / Beseitigung Sanierungsstau

Priorität 3: Erhöhung technische Effizienz sowie Verbesserung des Förderziel Barrierefreiheit

Priorität 4: Maßnahmen aus alten Planungen, die bisher nicht umgesetzt werden konnten, aber noch realisiert werden sollten

 

 

 

Erneuerung der Lüftungsanlagen inkl. Anpassung der Sprinkleranlage in der Lüftungszentrale

(Priorität 1, siehe Erläuterungen in Anlage 1)

 

Brückensanierung inkl. Sanierung des Ufermauerwerks

(Priorität 1, siehe Erläuterungen in Anlage 2)

 

Austausch der undichten Schrägverglasung im Nordbereich (Treppe und Rampe) + Glasdach

Foyer (Priorität 1)

 

Erneuerung der Stromversorgungsanlagen

(Mittelspannungsschaltanlage, Transformatoranlage und Niederspannungshauptverteilung) inkl. aller Unterverteilungen zur Erhöhung der Versorgungssicherheit / Trafoeingang - Abbruch + Abdichtung + Rückbau der Vertiefung (Priorität 1, Schaden nach Wassereintritt)

 

KMF-Befreiung (Ausbau gesundheitsgefährdende Schadstoffe) in den Abhangdecken inkl. Deckenerneuerung (Priorität 1)

 

Einbau einer Gebäudeleittechnik HLSE (Priorität 1)

 

Erneuerung der defekten Aufzugsanlage (Priorität 1)

 

WC-Komplett-Sanierung - Künstler-Garderobe, Gastronomie (MA, Gäste), WC MA EG Foyer und Behinderten WC, WC OG inkl. Sanitärobjekte und Leitungen (Priorität 2, Ergänzung zur bereits erfolgten WC Sanierung im UG des Bürgerhauses)

 

Anpassung des Hausanschlusses Trinkwasser, Erneuerung des Rückspülfilters, Einbau eines Wassermanagementsystems (automatische Hygienespülung) und Demontage toter Trinkwasserleitungen (innerhalb des Gebäudes) (Priorität 2)

 

Fassadensanierung Wasserseite (EG / OG) inkl. Balkone und Terrassen (Priorität 2)

 

Austausch der Beleuchtung gegen LED-Technik zur Energie-Effizienzsteigerung und Reduktion der laufenden Kosten inkl. Beleuchtungssteuerung (Priorität 3, 50% - 70% Einsparpotential)

 

Ergänzung einer fehlenden Notstromversorgung für die Sprinkleranlage (Priorität 2)

 

Austausch von Türen im Saal- und Flurbereich sowie Austausch des Windfangs Nordseite, BS-Türen sowie Obentürschließer / Brandschutzertüchtigung (Priorität 2)

 

Erneuerung der Fußbodenheizung inkl. Oberbelag im Foyer des Bürgerhauses (Priorität 3)

 

Anschluss an das öffentliche Glasfasernetz zur Erweiterung des Datennetzes mit W-LAN für Kunden des Bürgerhauses / Ergänzung der Veranstaltungstechnik in Seminarräumen (Priorität 3, Anpassung an moderne digitale Standards, Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit)

 

Bürotausch / Wechsel von Seminarräumen ins EG zur Erhöhung des barrierefreien Angebotes und effektiveren Nutzung vom Foyer aus (Priorität 3, Ergebnis eines Beteiligungsverfahrens für mehr Barrierefreiheit im Bürgerhaus)

 

Ergänzung Sonnenschutz im Gastrobereich und Seminarräumen (Priorität 3)

 

Aufarbeitung des Parkettbodens Saalbereich + Seminar (EG) (Priorität 3)

 

Ergänzung zweiter Handlauf bei 'Anliefer'-rampe Saal (Priorität 3)

 

Einbau Parkplatzschranke zur Abgrenzung von Fremd- und Gästeparkern (Priorität 4)

 

Hochwertigere Sanierung der Freiflächen gem. früherem Planstand, Ausbau der fußläufigen Zuwegung vom Gert-Schwämmle-Weg (West) in höherem Ausbaustandard (Klinker statt Grand), Untergrundverbesserung: Pflasterklinker für Zufahrt und Vorplatz (Priorität 4)

 

 

Als erste Grobkostenschätzung ergeben sich für

 

Priorität 1: ein Bedarf von ca. 4.215.575 Euro

Priorität 2: ein Bedarf von ca. 1.508.325 Euro,

Priorität 3: ein Bedarf von ca. 1.967.784 Euro

Priorität 4: ein Bedarf von 236.691 Euro

 

Gesamtsumme 7.928.375 Euro

 

 

Zur Finanzierung der Sanierungsmaßnahme sollen Mittel aus dem Bundesprogramm „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“ beantragt werden. Mit dem Antrag ist ein Beschluss des „Stadt- oder Gemeinderats“ über die Teilnahme am Projektaufruf vorzulegen.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung zur Teilnahme am Projektaufruf 2020 gebeten.