21-4301.3

Sackgassenschilder aufstellen

Mitteilung öffentlich

Sachverhalt

Der Hauptausschuss hat die nachstehende Vorlage Drs. 21 – 4301.1 in seiner Sitzung am 03.07.2018 einstimmig anstelle der BV beschlossen und den Beschluss des Regionalausschusses Billstedt damit bestätigt.

 

Der Regionalausschuss Billstedt hat in seiner Sitzung am 26.06.2018 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD-Fraktion Drs. Nr. 21-4301 einstimmig zugestimmt.

 

 

Im Neubaugebiet Haferblöcken gibt es zwischen Fuchsbergweg und der Autobahn A24 viele neue Straßen. Viele Straßen sind nicht durchgängig befahrbar, da es Sackgassen sind.

In das Gebiet kommt man nur durch die Hans-Rubbert-Straße hinein oder heraus.

Täglich ist zu beobachten, dass ortsunkundige Autofahrer oder Lieferdienste, um zurück zur Straße Haferblöcken zu kommen, von der Hans-Rubbert-Straße in den Wiesenknopfstieg oder in den Schwertlilienweg fahren. Diese Situation belastet und gefährdet die Anwohnerinnen und Anwohner erheblich.  Durch das Aufstellen von „Sackgassen“-Schilder kann man den Verkehr besser aus dem Gebiet heraus lenken.

 

Dies vorausgeschickt möge der Regionalausschuss beschließen:

 

  1. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass an der Ecke Hans-Rubbert-Straße / Wiesenknopfstieg und an der Kreuzung Hans-Rubbert-Straße / Schwertlilienweg  „Sackgassen“ Schilder  (Zeichen 357) aufgestellt werden.

 

  1. Der Regionalausschuss Billstedt wird informiert, sobald die Schilder angebracht wurden.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Der Hauptausschuss wird um Bestätigung des Beschlusses anstelle der Bezirksversammlung gem. § 15 Abs. 3 BezVG gebeten.

 

 

Die Polizei (PK 42) hat hierzu folgende Stellungnahme abgegeben:

 

Nach Überprüfung der beiden Stichwege Schwertlilienweg und Wiesenkopfstieg kommt das PK

42 zu dem Ergebnis, dass das jeweilige Ende der beiden Straßen für ortsunkundige Fahrzeugführer

nicht eindeutig zu erkennen ist.

Um ein unnötiges Befahren der Sackgassen zu vermeiden wurden an den jeweiligen Einmündungen

die VZ 357-51 angeordnet und am 22.08.2018 aufgestellt.

 

Petitum/Beschluss:

Um Kenntnisnahme wird gebeten

 

 

(Hinweis: eine gesonderte Mitteilung an die BV erfolgt nicht.