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Sachstandsbericht zur Kantine der Außenstelle Billstedt des Bezirksamtes Hamburg-Mitte

Mitteilung öffentlich

Sachverhalt

 

Die Kantine in Billstedt dient der Versorgung der dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ferner wird die Einrichtung von Kräften der Polizei und Feuerwehr aufgesucht. Darüber hinaus dürfen Personen, die nicht im aktiven Dienst der Freien und Hansestadt stehen, dort Speisen und Getränke erwerben.

 

Die Räumlichkeiten (insbesondere Gastraum und Küche ) sowie die technischen Geräte und das Mobiliar werden dem Kantinenpächter kostenlos  zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus muss er sich an den Verbrauchskosten (Strom, Gas, Wasser) nicht beteiligen. Es findet somit eine massive Subventionierung statt.

 

Das Gebäude Öjendorfer Weg 9 befindet sich seit dem Jahre 2006 im Eigentum einer privaten Immobiliengesellschaft, die das Objekt an die Sprinkenhof GmbH vermietet. Diese wiederum, hat dem Bezirksamt Hamburg-Mitte die Nutzung übertragen.

 

Am 31.08.2017 hat die Eigentümerin auf Mängel in der Kantine hingewiesen und eine Beseitigungsfrist bis zum 31.10.2017 vorgegeben. Bei einer Besichtigung der Kantine im September 2017 fiel auf, dass diverse Küchengroßgeräte nicht mehr dem heutigen Standard entsprechen und teilweise nur notdürftig  repariert worden sind. Für die Ersatzbeschaffung wäre das Bezirksamt zuständig.

 

Um den Investitionsaufwand konkret abschätzen zu können, wurde eine Firma, die sich auf die Einrichtung von Großküchen spezialisiert hat, um eine Einschätzung gebeten.

Festgestellt wurde, dass

1.die heutigen hygienischen Standards nicht eingehalten werden (z.B. Holzverkleidung in der Küche, Holztüren, Lebensmittellagerung, Umkleideräume)

2.die 281 m² große Kantine grundlegend saniert werden muss

3.der für einen Neuaufbau der Küche zu Verfügung stehende Platz nicht ausreicht und sich somit der Gastraum (175 m²) verkleinern würde

4.die heutigen Brandschutzbestimmungen nicht eingehalten werden.


Im Januar 2018 hat die auf die Einrichtung von Großküchen spezialisierte Firma folgende detaillierte Kostenaufstellung mitgeteilt:

 

„Planungsauftrag:30.000,00 €

Komplette Fußbodenerneuerung:450.000,00 €

Sanitär, Elektro,  Lüftung:400.000,00 €

Küchentechnik inkl. Kühlraum:200.000,00 €

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Zwischensumme:1.080.000,00 €

+Nebenkosten 24 %259.200,00 €

 

Zwischensumme:1.339.200,00 €

+Mwst. 19 %254.448,00 €

Geschätzte Gesamtkosten:1.593.648,00 €

 

Bei dieser Größenordnung sollten nochmals 20 % der Gesamtkosten als Unvorhergesehenes eingeplant werden. Wir sprechen hier auch nicht mehr um eine einfache Sanierung, sondern der Kantinenbereich müsste komplett entkernt und grundsaniert werden.“

 

Finanzmittel in dieser Größenordnung stehen dem Bezirksamt nicht zur Verfügung. Es wäre auch nicht vertretbar, öffentliche Mittel in beachtlicher Höhe einzusetzen, da nur noch sehr wenige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Kantine aufsuchen (höchstens ca. 20% Verwaltungskräfte, ca. 80% „Fremdesser“).

 

Das Bezirksamt muss bei privaten Gaststätten und bei Behördenkantinen Hygiene- und Brandschutzbestimmungen konsequent einhalten. Die eingangs erwähnte Subventionierung stellt im Übrigen eine Verzerrung des Wettbewerbs da und dürfte in absehbarer Zeit eine deutliche Reaktion des Hotel- und Gaststättenverbandes hervorrufen.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.