Ruhender Verkehr im Wohnstraßenbereich "Am Inselpark" Quartier "Neue Mitte" - Beiratsempfehlung VIII/2017 vom 21.06.2017- Beirat für Stadtteilentwicklung Wilhelmsburg
Der Ausschuss für Wohnen und Stadtteilentwicklung hat in seiner Sitzung am 09.11.2017 die nachfolgend aufgeführte Vorlage einstimmig beschlossen.
Die Bezirksversammlung hat diesen Beschluss in ihrer Sitzung am 23.11.2017 bestätigt.
Der Beirat für Stadtteilentwicklung Wilhelmsburg hat sich wiederholt und zuletzt am 21.06.2017 mit der Parkraumsituation des Wohn- und Spielstraßenbereichs „Am Inselpark“ im Quartier „Neue Mitte“ befasst.
Die Bewohner führen Beschwerde über rücksichtsloses Befahren und Parken insbesondere zu Zeiten von Veranstaltungen in der Sporthalle.
Wenn es bereits zu „Normalzeiten“ häufig vorkommt, dass Besucher der Schwimmhalle und auch Mitarbeiter oder Besucher des Behördenhauses an der Neuenfelder Straße in der Zufahrtstraße von der Neuenfelder Straße, weiter im verkehrsberuhigten Teil, der im Wendehammer mit Zufahrt zum Kurt Emmerich Platz führt, und schließlich auch in den kleinen Stich- und Spielstraßen ihr „Parkglück“ suchen, so ist es zu Veranstaltungszeiten in der Sporthalle und/oder der Schwimmhalle schier unerträglich, wie rücksichtslos jeder mögliche Fleck trotz Halte- und Parkverbotsschildern zugeparkt wird.
Die kleinen Stich- und Versorgungsstraßen (Parkraum für die Anwohner und Spielstraßen) werden ebenfalls auch außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen zugeparkt.
Wenn betroffene Anwohner die Fahrzeughalter zur Rede stellen wollen, werden sie zum Teil angepöbelt oder einfach ignoriert.
Eine Arbeitsgruppe des Beirates hat sich speziell zu diesem Thema zusammengesetzt und folgende Forderungen und Vorschläge erarbeitet.
Petitum/ Empfehlung
Der Beirat empfiehlt:
Der WS-Ausschuss, die Bezirksversammlung, der Regionalausschuss mögen dafür Sorge tragen, dass die oben genannte 6 Punkte zur Beruhigung und Entschärfung der Parkraumsituation in der Neuen Mitte umgesetzt werden.
Abstimmungsergebnis Plenum:
Von den rund 30 Anwesenden stimmt die Mehrheit zu.
Abstimmungsergebnis Gremium (Pro Quartier und Fraktion je 1 Stimme)
Ja: 11Nein: 0 Enthaltung: 1
Stellungnahme des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung (SL):
Nach einem Austausch mit dem Fachamt Management des öffentlichen Raumes zum Sachverhalt wird vorgeschlagen, die Beiratsempfehlung an die Innenbehörde mit den jeweils zuständigen Fachressorts (Landessportamt und Straßenverkehrsbehörde) zur Prüfung und mit der Bitte um Stellungnahme zu den vorgetragenen Punkten weiterzuleiten.
Die Bezirksversammlung wird um Bekräftigung gebeten.
Um Beschlussfassung wird gebeten.
Die nachfolgende Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport hat die Bezirksversammlung in ihrer Sitzung am 24.05.2018 zur Kenntnis genommen:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht und in Übereinstimmung mit dem Landesportamt ist die Erarbeitung eines Parkraumkonzeptes erforderlich, welches sowohl den Anforderungen der Anwohner, als auch denen des Sports gerecht wird. Die Erreichbarkeit der Sportstätten und die damit einhergehende Attraktivität für Zuschauer und Sportler darf dabei nicht beeinträchtigt werden. In die Vorbereitung einer solchen Planung können auch die Vorschläge des Stadteilbeirates zu 1.-4- und 6. einfließen. Ergänzend ist eine Stellungnahme der örtlichen Straßenverkehrsbehörde beigefügt.
Anlage (Stellungnahme der örtlichen Straßenverkehrsbehörde - Polizeikommissariat 44):
Die Straße Am Inselpark zweigt von der Neuenfelder Straße Richtung Süden als ausgeschilderte Sackgasse (VZ 257-50) ab und erschließt mehrere Wohnhäuser, die teils über eine weitere Stichstraße, die als verkehrsberuhigter Bereich (VZ 325) ausgewiesen ist, erreicht werden können.
Darüber hinaus ist es einem begrenzten Personenkreis erlaubt, diese Sackgasse über das abgesperrte Ende hinaus zu befahren. Dies wird durch eine absenkbare Polleranlage ermöglicht, um eine grundsätzliche Erreichbarkeit der Einrichtungen östlich des Kurt-Emmerich-Platzes im Bereich des Wilhelmsburger Inselparkes zu gewährleisten.
Dies sind neben dem Inselpark selbst, die Nordwand-Halle (Kletterhalle), die Schwimmhalle, die Inselparkhalle (Sport- und Eventhalle) sowie das Wälderhaus (Hotel und Science Center Wald). Alle firmieren unter der Anschrift Am Inselpark, bieten aber für den motorisierten Individualverkehr (MIV) in diesem Bereich keine Parkmöglichkeiten über die wenigen eingerichteten Parkstände am Straßenrand hinaus.
Zudem befindet sich in unmittelbarer Nähe an der Neuenfelder Straße neben der Behörde für Umwelt und Energie auch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen einschließlich des Landesbetriebes Geoinformation und Vermessung.
Durch Bedienstete und Besucher sowie die Anwohner der Straße Am Inselpark sind die vorhandenen Parkstände regelhaft ausgelastet.
Weitere Nutzer des MIV, die vorgenannte Einrichtungen in diesem Bereich besuchen wollen, führen zu Suchverkehren und lassen die in der Vorlage beschriebene Situation entstehen.
Um diese Situation bei geplanten Anlässen nicht noch weiter eskalieren zu lassen, wurde seitens des PK 44 am 09.07.2015 eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung erlassen. Dieser ging die Forderung nach einem Parkplatzkonzept für Veranstaltungen in der Inselparkhalle voran und umfasst folgende Punkte:
Aufstellung von fester Beschilderung, die im Bedarfsfalle ausgeklappt werden muss und die Streckenführung zu eingerichteten Parkplätzen anzeigt
Eine klappbare Beschilderung, die das Einfahren in die Straße Am Inselpark verbietet, ergänzt um eine halbseitige Absperrschranke und verbunden mit der Auflage hier einen Verkehrsposten seitens des Veranstalters einzusetzen, der das Verbot der Einfahrt überwacht
Einsatz weiterer Sicherungsposten in der Anfahrtphase der Besucher, um Rettungswege freizuhalten
Diese angeordnete Maßnahme orientiert sich an der bedarfsabhängigen Verkehrsregelung im Bereich der Alsterdorfer Sporthalle.
Bereits zu Beginn der Aufnahme des Spielbetriebs der Hamburg Towers in der Inselparkhalle wurden seitens der Stabsleitung des PK 44 und dem Unterzeichner im zweiten Halbjahr 2014 Gespräche mit dem Betreiber geführt.
In diesem Zuge wurde dem Betreiber geraten, mit der Betreibergesellschaft des Parkhauses Neuenfelder Straße 31 in Kooperation zu treten.
Diesem Vorschlag wurde entsprochen, mit dem Ergebnis, dass für die Veranstaltung erforderliches Personal sowie VIP dort Parkplätze erhalten und der Parkhausbetreiber mit erhöhtem Personalaufwand dem erhöhten Aufkommen an MIV angemessen begegnet und eine reibungslose Ein- und Ausfahrt gewährleistet.
Ein weiterer Punkt war hier die Verknüpfung der Eintrittskarte mit einem HVV-Ticket.
Dies wird für die Spiele der Hamburg Towers von Beginn an so praktiziert. Und wird seitens des Betreibers der Halle von jedem Veranstalter verbindlich gefordert, wenn die Zahl der Besucher auf 2.000 oder mehr geschätzt wird.
Die Empfehlung, ein HVV-Ticket in die Karte zu integrieren, ergeht grundsätzlich an jeden Veranstalter.
Es ist anzumerken, dass sich der Hallenbetreiber intensiv um die Akquise weiterer Parkflächen im Umfeld bemüht hat und so das Areal an der Berufsschule Dratelnstraße erschließen konnte und im Bedarfsfalle entsprechend bewirtschaftet.
Im Zuge der vorgenannten Anordnung vom 09.07.2015 wurde die Wegweisung zum Parkhaus am Inselpark im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten und in direkter Absprache mit der zuständigen VD 513 weiter optimiert.
Zwei weitere Anlieger mit regem Publikumsverkehr haben darüber hinaus eine Kooperation mit dem Parkhausbetreiber getroffen.
So werden für Gäste des Wälderhauses Parkstände vorgehalten und Besucher der Nordwandhalle können diese Parkmöglichkeit zu Sonderkonditionen nutzen.
Somit bleibt festzustellen, dass die erarbeiteten Vorschläge beziehungsweise Forderungen zu den Punkten 1. bis 4. sowie 6. durch die erlassene Anordnung vom 09.07.2015 ihre Umsetzung fanden.
Der Belegung von bislang nicht ausgewiesenen Parkflächen im verkehrsberuhigten Bereich durch Stadtmöblierung gemäß Punkt 5. wird seitens PK 442 nicht entsprochen.
Der nicht zum Parken freigegebene Raum soll es ermöglichen, sich auch in diesem Bereich mit Kraftfahrzeugen begegnen zu können. Dies wird durch die Platzierung von Blumenkübeln oder Aufenthaltsmöblierung ebenso unmöglich gemacht, wie durch widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge.
Es würde zudem die Aufenthaltsqualität in diesem verkehrsberuhigten Bereich dauerhaft einschränken, da Fahrzeugführer nicht einmal mehr die Möglichkeit hätten, Passanten auf der Straße auszuweichen oder zu passieren. Folglich wären Fußgänger gezwungen sich ausschließlich im unmittelbaren Bereich der Möblierung aufzuhalten oder bei jedem Fahrzeug den Straßenraum zu verlassen. Dies ist nicht Zielrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches.
Die eingereichten Vorschläge und Forderungen sind gut und richtig und fanden deshalb bereits ihre Umsetzung. Damit sind allerdings die polizeilichen Möglichkeiten, präventiv gegen die beschriebene Situation vorzugehen, erschöpft.
Es bleibt festzustellen, dass die öffentlichkeitswirksamen Einrichtungen im Bereich Inselpark und der Park selbst weit mehr Kraftfahrzeugverkehr anzieht, als Parkmöglichkeiten vorhanden sind und zudem der Parkraum auch stark von Mitarbeitern der vorgenannten Behörden genutzt wird.
Abhilfe ließe sich durch die Einrichtung zusätzlicher oder Bereitstellung vorhandener Parkstände schaffen.
So soll die Tiefgarage im Behördenkomplex Neuenfelder Straße 19 noch freie Kapazitäten aufweisen.
Ferner existieren hinter der Inselparkhalle Freiflächen, die sehr gut für Besucher der Hallen geeignet wären, aber bei dem aktuellen Konzept der Abbindung der Straße Am Inselpark vor dem Kurt-Emmerich-Platz nicht angefahren werden können.
Um die Erschließung dieser Flächen zu ermöglichen, wären allerdings umfassende Änderungen am bestehenden Konzept und der Trassengestaltung im Bereich Kurt-Emmerich-Platz durch den Bezirk Hamburg-Mitte erforderlich.“
Das Bezirksamt teilt ergänzend hierzu Folgendes mit:
Das Bezirksamt sieht keine weiteren Möglichkeiten zur Schaffung von weiteren Parkmöglichkeiten im öffentlichen Raum. Auch der Vorschlag des PK, ggf. die Freiflächen hinter der Inselparkhalle zu nutzen, kann aufgrund der Verpachtung dieser Flächen nicht umgesetzt werden.
Das Vorhalten weiterer Zufahrtsbeschränkungen bei Veranstaltungen wird unterstützt, hierzu finden Gespräche mit der Polizei statt.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.